Anmeldung Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Die Ehe ist eine Reise, die zwei Menschen gemeinsam antreten, um das Leben in all seinen Facetten zu entdecken und zu teilen.
Vorbereitungen
In 4 Schritten zur Anmeldung der Eheschließung
Schritt 1 - Voraussetzungen prüfen
- Haben Sie einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Tönisvorst?
- Sofern Sie beide nur einen Wohnsitz in einer anderen deutschen Kommune haben, lassen Sie bitte dort Ihre Voraussetzungen für eine Eheschließung prüfen (eine anschließende Durchführung der Eheschließung ist dann auch in Tönisvorst möglich)
Schritt 2 - Termin zur Anmeldung organisieren
- Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin zur persönlichen Vorsprache
- Gerne kann die Ehe auch schriftlich angemeldet werden
Schritt 3 - Termin zur Anmeldung wahrnehmen
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. Es sollten möglichst beide Personen zu dem Termin erscheinen. Ist jedoch einer der beiden Personen verhindert, kann er seine Verlobte/seinen Verlobten bevollmächtigen. Auch wenn eine Person nicht persönlich erscheinen kann, sollte beachtet werden, dass die Unterlagen für die Anmeldung vollständig vorliegen müssen.
Bringen Sie daher alle erforderlichen Unterlagen im Originahttps://vollmachtl mit.
Im Standardfall, das heißt beide Anmeldenden sind ledige, volljährige Personen mit der deutschen Staatsangehörigkeit und haben keine gemeinsamen Kinder, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anmeldung in Form einer Kopie)
- Falls Sie nicht in Tönisvorst wohnen: Eine erweiterte Meldebescheinigung der für Sie zuständigen Bürgerservicestelle (eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht)
- Den Nachweis der Abstammung durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Die erforderlichen Nachweise erhalten Sie in jedem Fall bei Ihrem Geburtsstandesamt. Für den Fall, dass Sie in Tönisvorst geboren sind, brauchen Sie diese Unterlagen nicht zu besorgen, da diese Personenstandsbücher beim hiesigen Standesamt geführt werden
Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit dem Standesamt, dort kann Ihnen eine Auflistung der zu besorgenden Unterlagen erstellt werden.
Schritt 4 - Eheanmeldung entgegennehmen
Die Ehe ist angemeldet, hierüber erhalten Sie vom Standesamt eine entsprechende Bescheinigung. Sollte sich Ihr Nachname ändern, kann frühestens acht Wochen vor dem Termin unter Vorlage dieser Bescheinigung ein neuer Personalausweis beim Bürgerservice beantragt werden.
Gebühren
Eheanmeldung : 60,00€
Eheanmeldung (mit Auslandsbeteiligung): 90,00€
Eheurkunde: 15,00€
Hinweise
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Zahlungsoptionen
Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Standesamt mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.
Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.
Kontakt
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- Frau Jorißen +492151999207 E-Mail senden
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- Frau Steinmetz +492151999204 E-Mail senden