Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten.

Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt. Informieren Sie sich daher vorab über die notwendigen Daten, die in der Meldebescheinigung vorhanden sein sollen.

Teilen Sie unseren Mitarbeiter*innen, bei Ihrem Termin, gerne mit, um welches Anliegen es sich handelt und lassen Sie sich beraten.


Vorbereitungen

Übersicht - einfache Meldebescheinigung

einfache Meldebescheinigung gemäß §18 Bundesmeldegesetz

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich! Alternativ kann eine dritte Person, mit einer qualifizierten Vollmacht und dem Personalausweis des/der Antragssteller*in, die Beantragung durchführen.

 

Aus der einfachen Meldebescheinigung ergehen persönliche Daten des/der Antragssteller*in, die zur Vorlage und zum Nachweis gegenüber Dritten genutzt werden können. Das amtliche Dokument wird häufig benötigt bei der Kfz-Anmeldung, bei Bank- und Sparkassenangelegenheiten oder zum allgemeinen Nachweis über den Wohnsitz.

 

Eine einfache Meldebescheinigung enthält: 

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung

vorzulegende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Gebührenbefreiung

Gebühren:
9,00 €
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Übersicht - erweiterte Meldebescheinigung

erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz i.V.m. § 3 (1) Bundesmeldegesetz

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich! Alternativ kann eine dritte Person, mit einer qualifizierten Vollmacht und dem Personalausweis des/der Antragssteller*in, die Beantragung durchführen.

Aus der erweiterten Meldebescheinigung ergehen persönliche Daten des/der Antragssteller*in, die zur Vorlage und zum Nachweis gegenüber Dritten genutzt werden können. Im Vergleich zur einfachen Meldebescheinigung, enthält die erweiterte Meldebescheinigung, zusätzliche Daten, die durch den/die Antragssteller*in benannt werden können.
Das amtliche Dokument wird häufig bei Eheschließungen, Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit oder Nachweisen zur Religionszugehörigkeit benötigt.

 

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält folgende Pflichtangaben : 

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung

Es können folgende zusätzliche Angaben der Meldebescheinigung hinzugefügt werden: 

  • Geschlecht
  • Auskunftssperren
  • frühere Anschriften
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Angaben zu Ehegatten oder Lebenspartner
  • Angaben zu minderjährigen Kindern
  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter
  • Sterbedatum gegebenenfalls mit Sterbeort.

vorzulegende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Gebührenbefreiung

Gebühren:
9,00 €
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

In 4 Schritten zur Meldebescheinigung

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Haben Sie einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Tönisvorst? (erforderlich)

     

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass bereitlegen
  • Zahlung der Gebühr vorbereiten (Bargeld passend bereitlegen oder EC-Karte einstecken)
  • Informationen einholen, welche Daten die Meldebescheinigung enthalten soll (relevant für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung)

    einfache Meldebescheinigungerweiterte Meldebescheinigung

    Inhalt der einfachen Meldebescheinigung:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung
       

    Pflichtinhalt der erweiterten Meldebescheinigung:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung

     

    Es können folgende zusätzliche Angaben der Meldebescheinigung hinzugefügt werden: 

    • Geschlecht
    • Auskunftssperren
    • frühere Anschriften
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • Angaben zu Ehegatten oder Lebenspartner
    • Angaben zu minderjährigen Kindern
    • Angaben zum gesetzlichen Vertreter
    • Sterbedatum gegebenenfalls mit Sterbeort.

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

Hinweis: Alternativ kann die Beantragung für eine Meldebescheinigung auch durch das bereitgestellte Online-Formular durchgeführt werden.

 

Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.
Die Meldebescheinigung wird direkt vor Ort von den Mitarbeiter*innen im Bürgerservice erstellt und ausgehändigt. 

 


Gebühren

  • einfache/ erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€


Hinweise

  • Meldebescheinigung bequem von Zuhause beantragen. - Schnell. Einfach. Online.

    Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen kann Ihr Antrag zur Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung auch online durchgeführt werden.

    Füllen Sie dazu das Online-Formular vollständig aus und hängen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vor der Einreichung an.

    Sie erhalten nach ca. 5 Tagen eine E-Mail des Bürgerservice der Stadt Tönisvorst, in der Ihnen ein Kassenzeichen zur Zahlung der Gebühr genannt wird.

    Die Meldebescheinigung erhalten Sie bis spätestens 14 Werktagen nach Zahlung der Gebühr per Post an Ihre Wohnanschrift.

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    Für Anliegen im Ausland, kann eine Meldebescheinigung in folgenden Sprachen ausgestellt werden:

    englisch       französisch       italienisch       portugiesisch       spanisch       türkisch

     

  • Zahlungsoption

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit EC-Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns