Ortsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

 

Veröffentlicht Bezeichnung Datei
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung Link zum Dokument (PDF,261.59 KB)
Friedhofsgebührensatzung 2024 Link zum Dokument (PDF,114.45 KB)
Abfallgebührensatzung HH2024 Link zum Dokument (PDF,434.1 KB)
Gebührensatzung Straßenreinigung 2024 Link zum Dokument (PDF,383.25 KB)
Friedhofssatzung 2024 Link zum Dokument (PDF,5.31 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Höhe der Gebühren zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 65 LWG NRW für das Jahr 2024 Link zum Dokument (PDF,765.85 KB)
Hundesteuersatzung ab 01.01.2024 Link zum Dokument (PDF,2.99 MB)
Satzung vom 15.12.2023 über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Abwasseranlage der Stadt Tönisvorst für das Haushaltsjahr Link zum Dokument (PDF,768.31 KB)
Hebesatzsatzung 2024 Link zum Dokument (PDF,601.11 KB)
Satzung vom 15.12.2023 über die Höhe der Benutzungsgebühren für die Grundstücksentsorgung der Stadt Tönisvorst für das Haus Link zum Dokument (PDF,551.5 KB)

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