Stadtplanung
Die Stadtplanung informiert über aktuelle Planungen und bestehendes Planungsrecht. Gerne können Sie uns Ihre Meinung zu den vorgestellten Planentwürfen. Nutzen Sie die Möglichkeiten sich zu beteiligen und einzubringen.
Dem örtlichen Bebauungsplan ist ein umfangreiches formales Verfahren vorgeschaltet, welches im weiteren Verlauf hier erklärt wird.
Zur Durchführung dieser Aufgabe werden Bauleitpläne aufgestellt. Hierzu gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan). Die kommunale Bauleitplanung muss sich der überörtlichen Planung anpassen. Die überörtliche Planung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in eine Hierarchie gegliedert:
- Raumordnungsgesetz – Bund
- Landesentwicklungsplan – Land
- Regionalplan – Regierungsbezirk Düsseldorf
Neben den vielzähligen Bebauungsplänen einer Stadt, gibt es noch den Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet. Dieser stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Hauptaufgabe des FNP besteht darin, die verschiedenen räumlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. zu koordinieren und in einem Gesamtkonzept zusammenzuführen. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Stadt verbindlich. Diese ergeben sich dann aus dem FNP. Der FNP entfaltet für die Bürger und Bürgerinnen einer Stadt keine rechtsverbindlichkeit.
Hingegen sind die Bebauungspläne einer Stadt gegenüber dem Bürger und Bürgerinnen verpflichtend. Der B-Plan ergeht durch einen Satzungsbeschluss und beinhaltet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung. Im Zuge seiner Bauvorhaben muss der/die Bauwillige sich nach den Vorgaben des B-Planes richten. Der B-Plan ist zudem örtliche Grundlage für die Entscheidung über Bauanträge, die Ausübung von Vorkaufsrechten, sowie für die Durchsetzung städtebaulicher Gebote und Grundstückbewertungen.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Tönisvorst finden Sie im Geoportal.
Durch klicken auf den Plan öffnet sich ein Fenster mit einem Link zu den Plänen und Begründungen.
Öffnungszeiten der Stadtplanung für Einsichtnahme:
Wochentag | Uhrzeit |
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Montags bis Donnerstags | 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Freitags | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Termine finden im Verwaltungsgebäude Vorst (Zimmer 2) statt.
Kontakt
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- Frau Dabrock +492156999410 E-Mail senden
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- Herr Neitzel +492156999407 E-Mail senden
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- Herr Bing +492156999404 E-Mail senden