Straßenreinigung
Reinigungspflicht
Die Straßenreinigung sorgt nicht nur für ein schönes Stadtbild, sondern gewährleistet in erster Linie die Verkehrssicherheit und Hygiene.
Die Stadt Tönisvorst betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, hat aber teilweise ihre Reinigungspflicht den Eigentümer*innen der an die öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke übertragen. So sind Reinigung und Winterwartung der Gehwege grundsätzlich Pflicht der Grundstückseigentümer*innen.
Gebühren
Für die Straßenreinigung werden jährlich Gebühren erhoben. Diese beziehen sich allerdings nicht auf eine vor den jeweiligen Grundstücken gereinigte Kehrstrecke, sondern werden aus allen für die Straßenreinigung anfallenden Kosten errechnet und auf die Bürger*innen umgelegt.
Näheres können Sie den aktuellen Satzungen entnehmen.
Kontakt
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- Frau Schröder +492151999143 E-Mail senden
Downloads
- Straßenreinigungssatzung.pdf (7.3 MB)
- Datei: 2024 Gebührensatzung Straßenreinigung.pdf (383.25 KB)