Schulbücher

Zum Ende eines jeden Schuljahres teilt die Schule für das kommende Schuljahr mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden.

Die Stadt Tönisvorst beschafft einen Teil der Schulbücher und stellt diese den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich leihweise zur Verfügung. Der andere Teil der Bücher ist von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern zu kaufen. Die Höhe des Eigenanteils -siehe rechte Spalte-, den die Erziehungsberechtigten für den Kauf der Schulbücher in dem Schuljahr aufzuwenden haben, ist in der Verordnung zu § 96 Abs. 5 des Schulgesetzes NRW (SchulG) festgelegt.

Der Eigenanteil entfällt nur bei Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12.

Die Schule gibt den Eltern eine genaue Information bezüglich der Bücher, die vom Eigenanteil angeschafft werden und damit Eigentum der Eltern / Schüler sind. Selbstverständlich können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schülerinnen und Schülern erworben werden.

Der Eigenanteil beträgt je nach Schulform:

Grundschule: Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) 16,00 €
Sekundarstufe I: Gesamtschule, Gymnasium 34,00 €
Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe 31,00 €

 

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