Bevölkerungsschutz
Das Telefon ist tot, Heizung und Licht fallen aus, Leitungswasser gibt es auch nicht mehr – und das tagelang. Grund? Ein Unwetter hat für einen lang anhaltenden Stromausfall gesorgt. Wie soll man sich verhalten – was ist zu tun – wer hilft?
Für solche Fälle hält die Stadt Tönisvorst den Bereich Bevölkerungsschutz vor.
Welche Aufgaben hat der Bevölkerungsschutz?
Der Begriff Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt vor Katastrophen und Krisen. Dabei gibt es zwei zentrale Bereiche:
- Katastrophenschutz – Maßnahmen bei Naturkatastrophen oder anderen großen Unglücksfällen, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen.
- Zivilschutz – Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen im Falle eines Krieges oder einer anderen Bedrohung der nationalen Sicherheit.
Gemeinden sind gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet (BHKG § 3 Abs. 1). Im Falle eines Krieges übernehmen die Gemeinden gemäß des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes des Bundes (ZSKG) wesentliche Pflichtaufgaben des Zivilschutzes (ZSKG, konkret § 2 i.V.m. § 5).
Aufgaben des Bevölkerungsschutzes in Tönisvorst sind unter anderem:
- Warnung der Bevölkerung,
- Einrichtung von sogenannten Bevölkerungsschutzleuchttürmen bei Stromausfällen,
- Einsatzplanung bei (Groß-)Veranstaltungen,
- Einrichtung eines Stabs für außergewöhnliche Ereignisse,
- Koordination von Einsatzkräften (Einsatzleitung),
- Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen,
- Beratung von EinwohnerInnen und Unternehmen bei Fragen.
Die Stadt Tönisvorst hat alle Aufgaben des Bevölkerungsschutzes in einem eigenen Bereich zusammengefasst. Dieser analysiert Risiken, plant Einsatzszenarien und koordiniert die Zusammenarbeit von Behörden und Organisationen, wie dem DRK (Deutsches Rotes Kreuz) oder dem THW (Technischen Hilfswerk).
Ein Beispiel ist das schwere Unwetter „Sabine“ im Februar 2020: Hier wurden alle Einsatzkräfte durch den Bevölkerungsschutz koordiniert. Während der Corona-Pandemie wurde durch ausreichende Schutzausrüstung für die Funktionsfähigkeit von Feuerwehr und Ordnungsbereich gesorgt. Eine vom Bevölkerungsschutz eingerichtete Koordinierungsgruppe (Stab für außergewöhnliche Ereignisse) sorgte für fachliche Beratung und darüber hinaus gehende Schutzmaßnahmen. Eine weitere Aufgabe ist beispielsweise die Einrichtung von Bevölkerungsschutzleuchttürme bei einem Versorgungsausfall, sprich langanhaltendem und flächendeckendem Stromausfall. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Einsatzorganisationen, den Nachbargemeinden, sowie dem Kreis Viersen.
Wie werde ich vor Gefahren gewarnt?
Die Gemeinden sind gemeinsam mit dem Kreis Viersen für die Bevölkerungswarnung, sowohl bei Katastrophen als auch im Zivilschutz, verantwortlich. Wurde nach der Hochwasserkatastrohe 2021 im Ahrtal bundesweit mit der Stärkung des Katastrophenschutzes begonnen galt das Gleiche für den Zivilschutz mit Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine in 2022. Kernelement ist hier die Warnung der Bevölkerung, welche sich aus der Alarmierung, also dem „Aufmerksamkeit erzeugen“, und der Information, sprich „der Handlungsempfehlung“, zusammensetzt.
Zur Warnung der Bevölkerung stehen der Stadt Tönisvorst, sowie dem Kreis Viersen mehrere unabhängige Systeme zur Verfügung:
Cell Broadcast (Warnung per SMS auf jedem Endgerät)
Im Gefahrenfall erhalten Sie unabhängig von Ihrem Endgerät und von Ihrem Netzbetreiber eine kostenfreie Warn-SMS, welche direkt auf dem Bildschirm erscheint und sich durch einen lauten Warnton bemerkbar macht. Diese Warn-SMS erhalten Sie automatisch immer in dem jeweiligen Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt, in welchem Sie sich gerade aufhalten.
Warn-App NINA (Warnung mittels Nachricht in der App)
Um detailliertere Warnungen und Informationen für bestimmte einstellbare Gebiete erhalten zu können, sowie als Redundanz zum Cell Broadcast, ist die Installation der kostenfreien Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) empfohlen. Die App kann auf allen mobilen Betriebssystemen aller Hersteller installiert werden und ist besonders für gehörbeeinträchtigte Menschen geeignet: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html
Warnsirenennetz (Warnung mittels Sirenensignalen)
Das Warnsirenennetz der Stadt Tönisvorst wird regelmäßig überprüft und die Bevölkerung bei den landesweiten- und bundesweiten Warntagen für die Warnsignale sensibilisiert. Zusätzlich zu den fest installierten Warnsirenen hält der Bevölkerungsschutz der Stadt Tönisvorst noch zwei mobile Warnsirenen vor, um Warnsicherheit zu erhöhen.
Lautsprecherfahrzeuge (Warnung mittels Durchsagen)
Damit die Bevölkerung im Stadtgebiet in einem Gefahrenfall zusätzlich zu allen anderen Systemen konkrete Warnungen und Handlungsempfehlungen per Audio erhalten kann, werden bei der Freiwilligen Feuerwehr Fahrzeuge mit Durchsageeinrichtungen vorgehalten.
Wie kann ich im Notfall Hilfe erhalten?
Die Leistellen der Polizei sowie für Feuerwehr und Rettungsdienst des Kreises Viersen stellen rund um die Uhr die Erreichbarkeit für die Meldung von Notfällen sicher und alarmieren die zuständigen Einsatzkräfte.
Telefonischer Notruf 110 / 112 (durch Sprache)
Damit die Mitarbeiter der Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf "W":
1. Wo ist das Ereignis?
Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
2. Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!
3. Was ist geschehen?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
4. Wie viele Betroffene?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter an!
5. Warten auf Rückfragen!
Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Elektronischer Notruf NORA (durch Text)
Besonders für Menschen, die nicht gut telefonieren können, weil sie zum Beispiel eine Sprach- oder Hörbehinderung haben, oder weil sie Deutsch nicht so sicher sprechen, dass sie sich am Telefon gut verständigen können steht die Notruf-App der Bundesländer (NORA) kostenfrei zur Verfügung. Die Notruf-App kann auf allen mobilen Betriebssystemen aller Hersteller installiert werden: https://www.nora-notruf.de/de-as/was-ist-nora
Bevölkerungsschutzleuchttürme (vor Ort)
Bevölkerungsschutzleuchttürme (vor Ort)
Bei einem flächendeckenden, anhaltenden Ausfall der Kommunikationsnetze (Festnetz und Mobilfunk), der Spannungsversorgung, sowie Wärmeenergie richtet die Stadt Tönisvorst in jedem Stadtteil einen Bevölkerungsschutzleuchtturm ein und besetzt diesen mit MitarbeiterInnen der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen. Dort besteht die Möglichkeit auch bei einer Störung der Infrastruktur Hilfe zu erhalten und einen Notruf absetzen zu können.
In St. Tönis befindet sich der Bevölkerungsschutzleuchtturm in der „Rosentalhalle“, Gelderner-Str. 63.
In Vorst befindet sich der Bevölkerungsschutzleuchtturm in der „Hans-Hümsch-Halle“, Wiemespfad 10.
Bevölkerungsschutzleuchttürme:
Weitere Informationen zum Thema Bevölkerungsschutz, Notruf und Warnung erhalten Sie unter "Weitere Themen".
Kontakt
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- Herr Eikelberg +492151999447 E-Mail senden
Downloads
- Karte Leuchttürme Gasmangellage.pdf (4.68 MB)
- Sirenenalarm Kreis Viersen.pdf (202.73 KB)
- Fyler Warn-App NINA.pdf (1.71 MB)