Schiedsamt
In welchen Fällen kann eine Schiedsstelle helfen?
Im Bereich des Strafrechts kann eine Schlichtungsverhandlung folgende Taten behandeln:
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung oder
- Hausfriedensbruch
Bei Zivilstreitigkeiten sind es beispielsweise
- Konflikte unter Nachbarn,
- Verletzungen der persönlichen Ehre
- und sonstige Fälle, bei denen es um Ansprüche bis zu einem Wert von 600 Euro geht
Was, wenn sich der Streit nicht schlichten lässt?
Hatte die Schlichtungsverhandlung keinen Erfolg, erhalten die Beteiligten darüber eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. Sollte die Staatsanwaltschaft, sofern sie über den Sachverhalt informiert ist, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklären, wird die Tat durch den Staat verfolgt.
Ausführliche Informationen gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen auf der Internetseite www.schiedsamt.de.
Schlichten statt richten: Die Schiedsstelle
Ein Schiedsamt ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Sie ermöglicht den gegnerischen Parteien eine Auseinandersetzung unbürokratisch und schnell ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten. Dafür stehen speziell geschulte Schiedsfrauen und Schiedsmänner bereit. In Tönisvorst sind es zwei:
Kontakt
-
- Herr Beine (Vorst) +4921567415 E-Mail senden
-
- Herr Braun (St. Tönis) +492151705402 E-Mail senden