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Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Beiträge haben viele „Vornamen". Mieter*innen dürfen sich bei den kommenden Zeilen getrost zurücklehnen. Von den folgenden drei Beitragsarten sind nämlich nur Grundstückseigentümer*innen betroffen. Und für die gibt es drei rechtlich unterschiedliche Anlässe, die eine Beitragspflicht auslösen können:

Der Neubau von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB))

Die Erneuerung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen  (Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NW))

Schaffung von Ausgleichsflächen bei Eingriffen in Natur und Landschaft (Kostenerstattungsbeträge nach BauGB)

Die Berechnung der Beitragsanteile für die Grundstückseigentümer*innen ist komplex. Von daher beschränkt sich die Erläuterung auf die wesentlichen Unterschiede bei den Beitragsarten.

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