Kanalbau
Die Abwasserbeseitigung umfasst die Ableitung aller auf dem Stadtgebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes.
Es werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Abwasserbetrieb der Stadt Tönisvorst durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutzwasser dienen.
Das gesamte öffentliche Kanalnetz der Stadt Tönisvorst wird gemäß Selbstüberwachungsverordnung durch den Städtischen Abwasserbetrieb regelmäßig gereinigt und überprüft.
Kanalgrundstücksanschluss
Die Grundstücksanschlüsse (Leitung von Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze) gehören zum öffentlichen Kanalnetz.
Alle Vorgaben zur Umsetzung der Abwasserbeseitigung auf den im Stadtgebiet Tönisvorst liegenden Grundstücken regelt die Satzung der Stadt Tönisvorst über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - auch Entwässerungssatzung genannt.
Jede*r Eigentümer*in eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung berechtigt, von der Stadt zu verlangen, dass sein Grundstück an die bestehende öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird (Anschlussrecht).
Nach der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitungen hat der Anschlussberechtigte vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung und unter Beachtung der technischen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen das Recht, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungsrecht).
Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die an eine betriebsfertige und aufnahmefähige öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können. Dazu muss die öffentliche Abwasserleitung in unmittelbarer Nähe des Grundstückes oder auf dem Grundstück verlaufen.
Sie benötigen einen Kanalgrundstücksanschluss für Ihr Grundstück?
- Formular im Serviceportal ausfüllen, Lageplan /Entwässerungsplan beifügen
- eine Besichtigung vor Ort mit einem / einer Mitarbeitenden findet ggfls. statt
- Anfallende Kosten (Kanalanschlussbeitrag oder Kostenerstattung der Baukosten) sind durch den /die Grundstückseigentümer*in / Antragsteller*in zu tragen
Die Aufwendungen für Hausanschlüsse (Fortführung der Leitungen auf dem Privatgrundstück) trägt der / die jeweilige Eigentümer*in.
Kanalanschlussbeitrag
Eigentümer*in, deren Grundstücke (bebaut oder unbebaut) an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, sind beitragspflichtig. Der Kanalanschlussbeitrag ist - im Gegensatz zu den Kanalbenutzungsgebühren, die sich am Frischwasserverbrauch orientieren - eine einmalige Beitragsleistung für den Grundstückseigentümer*in. Der Beitrag deckt die Kosten für den Neubau von Kanälen im Stadtgebiet für einen bestimmten Kalkulationszeitraum.
Rechtsgrundlage ist hier das Kommunalabgabengesetz (Landesrecht) in Verbindung mit der örtlichen Beitragssatzung.
Die Grundstücksanschlüsse (Leitung von Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze) gehören zum öffentlichen Kanalnetz. Mit der Zahlung des Beitrages sind diese Aufwendungen mit abgegolten. Die Aufwendungen für Hausanschlüsse (Fortführung der Leitungen auf dem Privatgrundstück) trägt der / die jeweilige Eigentümer*in.
Kanalbestandsplan
Der Städtische Abwasserbetrieb verfügt über ein Kanalkataster, das regelmäßig aktualisiert wird.
Sie benötigen für Ihr Grundstück einen Bestandsplan des öffentlichen Kanalnetzes (Hauptkanal / Kanalgrundstücksanschluss)?
Gerne per mail unter tiefbau@toenisvorst.de oder kontaktieren Sie die Mitarbeitenden.
Der Auszug wird als pdf-Dokument per mail zur Verfügung gestellt. Die Gebühren in Höhe von 12,50 € werden dem Antragstellenden in Rechnung gestellt.
Probleme mit dem Kanal
Der Kanal läuft nicht richtig ab, es riecht in der Straße unangenehm nach Abwasser, ein Kanaldeckel klappert?
Der Abwasserbetrieb ist zuständig für die Unterhaltung, Reinigung und Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes.
Sie möchten einen Schaden melden? Nutzen Sie den Mängelmelder der Stadt Tönisvorst oder kontaktieren Sie die Mitarbeitenden.
Kontakt
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- Frau Laarmanns +492156999420 E-Mail senden
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- Herr Ibrahim +492156999416 E-Mail senden
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- Frau Thielen +492156999418 E-Mail senden