Baustellen
Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Strecke | Art der Einschränkung | Zeitraum | Bemerkung |
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Bachstraße | Vollsperrung | 01.11.2024 bis unbekannt | Schubertstraße bis Brucknerstraße |
Corneliusweg | Halteverbot für Baustellenzufahrt | 22.05.2023 bis 31.12.2024 | |
Corneliusweg | Gehwegsperrung | 29.07.2024 bis unbekannt | |
Darderhöfe | Vollsperrung | 02.10.2024 bis 31.12.2024 | u. Hochbend |
Josefstraße 8 | Halbseitige Sperrung | 25.10.2024 bis 25.01.2025 | u. Gehwegsperrung |
Krefelder Weg | Reduzierung auf 50 km/h | 24.06.2024 bis 07.01.2025 | Kempen bis Krefeld |
Theo-Mülders-Straße 26-36 | Vollsperrung | 19.11.2024 bis 20.11.2024 | |
Wagnerstraße | Vollsperrung | 09.09.2024 bis 10.01.2025 | Wanderbaustelle |
Westring | Halbseitige Sperrung | 16.10.2024 bis unbekannt | |
Willich-Anrath | Bahnübergangssperrung | 04.11.2024 bis 15.11.2024 | Stadtgrenze Tönisvorst |
Kontakt
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