Wahlen
,,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
§ 20 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
anstehende Wahlen: So., 14. September 2025 KommunalwahlSo., 28. September 2025 Bundestagswahl |
Wahltermine im Überblick
Jahr | Wahltag | Wahl | Legislaturperiode |
---|---|---|---|
2025 | 14. September | Kommunalwahl
| 5 Jahre |
2025 | 28. September | Bundestagswahl Kommunalwahl (etwaige Stichwahlen)
| 4 Jahre |
2027 | voraussichtlich Frühjahr | Landtagswahl Nordrhein-Westfalen | 5 Jahre |
2029 | voraussichtlich Frühjahr | Europawahl | 5 Jahre |
Weitere Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter:
Künftige Wahltermine - Die Bundeswahlleiterin
Wahlen in Tönisvorst
Wahlen sind ein Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie und gehören zum politischen Alltag. Die Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Tönisvorst werden in regelmäßigen Abständen dazu aufgerufen von ihrem demokratischen Wahlrecht gebrauch zu machen. Hier finden Sie eine Übersicht aller in Tönisvorst turnusgemäßen stattfindenden Wahlen:
Europawahlen
Wahlperiode:
5 Jahre
Wahlberechtigung:
In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
- in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten,
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürger*innen)
Stimmen:
Bei der Europawahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.
Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.
Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Bundestagswahlen
Wahlperiode:
4 Jahre
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen:
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.
Stimmen:
Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt. Sie errangen ein sogenanntes Direktmandat.
Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.
Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Landtagswahlen
Wahlperiode:
5 Jahre
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen:
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:
Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit: Wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, ist gewählt.
Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Neben den in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gelangen mindestens 53 weitere Abgeordnete ins Parlament. Dafür stellen die Parteien Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag auf. Entsprechend des Wahlergebnisses der Partei ziehen unterschiedlich viele Personen von den einzelnen Parteilisten in den Landtag ein.
Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Kommunalwahlen
Wahlperiode:
5 Jahre
Wahlen:
- Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
- Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
- Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreises Viersen
- Wahl zum Kreistag des Kreises Viersen
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten:
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (Kreis Viersen bzw. Tönisvorst) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:
Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
Bei der Wahl zum/zur Bürgermeister*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang keine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).
Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
Erststimme: Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die einfache Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Zweitstimme: Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Stadtrat nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Stadtrat entsendet werden.
Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreis Viersen:
Bei der Wahl zum/zur Landrät*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang nicht eine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).
Wahl zum Kreistag des Kreis Viersen:
Bei der Kreistagswahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Kreistag nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Kreistag entsendet werden.
Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst
Für eine Wahl wird das Stadtgebiet in genau festgelegte Stimmbezirke aufgeteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass in jedem Stimmbezirk ungefähr gleich viele Menschen wohnen. Ein ländlicher Stimmbezirk kann also viel größer sein als einer, in dem der Stadtkern liegt.
Nach dem Kommunalwahlgesetz sollen in keinem Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner leben. Daher ergaben sich beispielsweise bei der Kommunalwahl 2020 insgesamt 19 Stimmbezirke im gesamten Tönisvorster Stadtgebiet.
Die Wahllokale in Tönisvorst ergeben sich aus den eingeteilten Stimmbezirken. Diese werden vor jeder Wahl neu eingeteilt und die Wahllokale gegebenenfalls geändert.
Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst (Europawahl 09. Juni 2024)
Auflistung der Stimmbezirke und Wahllokale für die vergangene Europawahl am 09. Juni 2024 in Tönisvorst.
Eine offizielle Information welchem Stimmbezirk Sie angehören und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, erhielten Sie in der amtlichen Wahlbenachrichtigung:
Nr. | Stadtteil | örtliche Eingrenzung | Wahllokal |
---|---|---|---|
7010 | St. Tönis | Alter Graben Alter Markt Am Marienheim Antoniusstraße Friedensstraße Hochstraße Kaiserstraße Kirchplatz Kirchstraße Ludwig‐Jahn‐Straße 1 43 2 80 Marktstraße Niedertorstraße Pastorswall Platanenallee Rathausplatz Ringstraße Rue de Sees 3 Ende 2 Ende Schulstraße Seulenhof Wirichs‐Jäzke | Altes Rathaus (St. Tönis) |
7020 | St. Tönis | Am Schluff Blaumeisenweg Corneliusstraße 3 Ende 22 100 Drosselweg Elsternweg Finkenweg Im Westend Krähenfeld Lerchenstraße Sperberstraße Viersener Straße 1 121 2 120 | Schulzentrum Corneliusfeld |
7030 | St. Tönis | Blumenstraße Brauereistraße Corneliusplatz Corneliusstraße 1 1c 2 20 Florastraße Hospitalstraße Ingerstraße Kolpingstraße Ortmannsweg Vorster Straße 1 151 2 124 Westring | Familienzentrum Ingerstraße |
7040 | St. Tönis | Burgstraße Friedrichstraße Gartenstraße Gelderner Straße Nordring 123 Ende 68 Ende Rosenstraße Rosental | JFZ St. Tönis I |
7050 | St. Tönis | Auf dem Haspel Biwak 114 Ende Feldstraße 1 11a 2 16 Hülser Straße 1 91 2 Ende Jägerstraße Ludwig‐Jahn‐Straße 82 Ende Martinstraße Mörterfeld Nordring 67 121 42 66 Prinzenburg Selder Steinheide Unterweiden | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße I |
7060 | St. Tönis | Ackerstraße Berliner Straße 237 Ende 249 Ende Biwak 1 Ende 2 112 Dresdener Straße Haferkamp Im Neuen Roth Kornstraße 2 Ende Leipziger Straße 129 Ende 2 Ende Oststraße | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße II |
7070 | St. Tönis | Feldstraße 13 Ende 20 Ende Garnstraße Grenzstraße Hoteser Weg Kornstraße 1 Ende Seidenstraße Weberstraße | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße III |
7080 | St. Tönis | Berliner Straße 1 235 2 114 Leipziger Straße 1 123 Ludwig‐Jahn‐Straße 45 Ende Nordring 1 65c 2 40b | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße IV |
7090 | St. Tönis | Bahnstraße Benrader Straße 1 67 2 36 Josef‐Schultes‐Straße Krefelder Straße Kurze Straße Maysweg 2 4 Mühlenstraße Osterheide Ostring 11 Ende 2 Ende Rue de Sees 1 1 Wilhelmplatz | Schule Kirchenfeld I |
7100 | St. Tönis | Benrader Straße 69 Ende 38 Ende Bremmental Hasenheide Industriestraße Kopernikusstraße Maysweg Nüss Drenk Ostring Sonnenweg Sternstraße Südstraße | Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße I |
7110 | St. Tönis | Birkenstraße Buchenplatz Buchenstraße Dammstraße Kirchenfeld Kirschenallee Neustraße Pappelallee Pastorsbusch Tannenstraße Theo‐Mülders‐Straße Ulmenstraße Willicher Straße | Schule Kirchenfeld II |
7120 | St. Tönis | Akazienallee Bogenstraße Bong Corneliusstraße 101 Ende 102 Ende Corneliusweg En de Bongert Fasanenstraße Feldburgweg Kastanienallee Laschenhütte Rebhuhnweg Spatzenwinkel Stock Stockweg Südring 1 Ende Viersener Straße 123 129 122 Ende | Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße II |
7130 | St. Tönis | Am Wasserturm Düsseldorfer Straße 1 6 Fliethgraben Heideweg Roßstraße Schäferstraße Schelthofer Straße Siedlerweg Verbindungsstraße von‐Sahr‐Straße Vorster Straße 153 Ende 126 Ende Wiesengrund Zur Alten Weberei | Schulzentrum Corneliusfeld II |
7140 | St. Tönis | Am Düngelshof Anton‐Beusch‐Straße Bückersdyk Droste‐Hülshoff‐Straße Gerhart‐Hauptmann‐Straße Heinrich‐Böll‐Straße Hermann‐Hesse‐Straße Kardinal‐Cardijn‐Straße Wolfgang‐Borchert‐Straße | JFZ St. Tönis II |
7150 | Vorst | Am Försterhof Butzenstraße Dückershof Gotthardusweg Graverdyk Hahnenweide Haus Neersdonk Haus Raedt Hecke Heckerweg Höhenhöfe Hüserheide Huverheide Kempener Straße 3 Ende 2 Ende Lenenweg Oedter Straße 64 88 Reckenhöfe Schmitzheide St. Töniser Straße Stiegerheide Tack Tackweg Tempelsweg Unterschelthof Walter‐Lehnen‐Straße | Grundschule Vorst I |
7160 | Vorst | Am Neuenhaushof Amselweg Anrather Straße 1 11 2 38 Darderhöfe Düsseldorfer Straße 7 Ende Gerkeswiese Germanenstraße Giesenstraße Hauptstraße 16 Ende Hinkes Weißhof Hochbend Josefstraße Kapellenstraße Kehn Kehner Heide Kehner Weg Meisenweg Schützenstraße Wiemeshütte Wiemespfad Zeisigweg | Grundschule Vorst II |
7170 | Vorst | Ahornweg An der Feuerwache Brempter Weg Breslauer Straße Clevenstraße Danziger Straße Dommesweg Eduard‐Heinkes‐Platz Erlenweg Fichtenweg Ginsterweg Hauptstraße 1 1 2 14 Haus Brempt Jakob‐von‐Danwitz‐Platz Johannes‐Stadtfeld‐Straße Kanalstraße Kempener Straße 1 1 Kiefernweg Kniebelerstraße Kokenstraße Kronenstraße Kuhstraße Königsberger Straße Lindenallee Markt Oedter Straße 1 Ende 2 62 Raedtstraße Schuh Erv Seulenstraße Steinpfad Stettiner Straße Vossenhütte Wollstraße | Grundschule Vorst III |
7180 | Vorst | Am Kuhlenhof Anrather Straße 13 Ende 40 Ende Auf Pastorsfeld Bruchstraße Buyschstraße Clöraht Donkweg Eichenstraße Falkenweg Grüner Weg Gustav‐Steeg‐Straße Hasenwinkel Haus Donk Im Heimgarten Kuckucksweg Nachtigallenweg Nelkengarten Neuhäuser Straße Schwalbenweg Sperlingsweg Stiller Winkel Teresaweg Zur Villa | Familienzentrum Brucknerstraße I |
7190 | Vorst | Alter Weg Altes Pastorrat Am Sportplatz Auf Rothenfeld Auffeld Bachstraße Beethovenstraße Brucknerstraße Dellstraße Gossenhof Haydnstraße Lisztstraße Lutherstraße Mozartstraße Schubertstraße Süchtelner Straße Wagnerstraße | Familienzentrum Brucknerstraße I |
Weitere Themen rund um die Wahl
Briefwahl
Wie kann ich eine Briefwahl durchführen?
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben können. Informationen wo sie die Unterlagen beantragen können, finden Sie auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung.
Voraussetzungen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Wahlscheinantrag
- ggf. Vollmacht
Fristen
- Die Briefwahl kann bis zum 2. Tag vor der Wahl beantragt werden.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt Tönisvorst eingegangen sein.
Verfahren
Beantragung der Briefwahl – Möglichkeiten
- Beantragung persönlich im Wahlamt durchführen.
- Postalische Einsendung des ausgefüllten Wahlscheinantrags.
- Beantragung formlos per E-Mail an N.N. (Die E-Mail muss zwingend folgende Daten enthalten: vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
Nach Briefwahlantrag – Versand der Unterlagen
Nach der erfolgreichen Beantragung erhalten Sie folgende Unterlagen:
- den Wahlschein
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag
- den amtlichen Wahlbriefumschlag
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
- Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Feststellung des Wahlergebnisses
Das Ergebnis der Wahl wird folgendermaßen festgestellt:
- Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
- Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
- Die Kreiswahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter. (Landtags-, Bundestags-, Europawahlen)
- Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter. (Bundestags-, Europawahlen)
- Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Informationen zum Wahltag. Auf der Rückseite befindet ein Vordruck eines Wahlscheinantrags und ein QR-Code für die elektronische Beantragung der Briefwahl.
Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung geschieht nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 42. Tag vor der Wahl.
Haben Sie ihre Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht erhalten?
In diesem Fall können Sie eine neue Wahlbenachrichtigung beantragen.
- Sprechen Sie persönlich beim Wahlamt vor und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung.
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Wahlamt auf und bitten um neue Wahlbenachrichtigung.
- Kontaktieren Sie das Wahlamt per E-Mail und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung (Die E-Mail muss folgende persönliche Daten enthalten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse).
Wahlhelfer*innen
Aufgaben der Wahlhelfer*innen
Zum ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl werden am Wahlsonntag viele helfenden Hände benötigt. Daher ist die mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen im Wahlvorstand unverzichtbar. Daher werden die Bürger*innen und Einwohner*innen vor einer Wahl dazu aufgerufen die Aufgaben eines Wahlhelfers / einer Wahlhelferin zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise die:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die in ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheit verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.
Wahlhelfer*innen werden vom Wahlamt bestellt. Vorzugsweise werden Personen, die sich freiwillig melden, mit dem Ehrenamt betraut. Hingegen ist es aber auch möglich zum/zur Wahlhelfer*in verpflichtet zu werden, wenn sich nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen melden.
Erfrischungsgeld
Personen die ehrenamtlich als Wahlhelfer*in tätig sind, erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld).
Wahl | Wahlvorsteher*in | Schriftführer*in | Wahlhelfer*in | Beisitzer*in |
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Europawahlen | ||||
Bundestagswahlen | ||||
Landtagswahlen | ||||
Kommunalwahlen |
Wahlhelfer*in werden
Möchten Sie bei den kommenden Wahlen als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in dabei sein? Dann melden Sie sich gerne bei persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt.
Wahlamt
Aufgaben des Wahlamtes
- Abwicklung des allgemeinen Wahlgeschäftes
- Pflege des Wählerverzeichnisses
- Bearbeiten von Anträgen auf Wahlschein, bzw. Eintragungsscheinunterlagen (Briefwahlunterlagen)
- Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
- Einteilung und Berufung der Wahlvorstände und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
- Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
- Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
- Koordinierung aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen
Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes treffen Sie persönlich im Verwaltungsgebäude St. Tönis (Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst) an oder erreichen diese telefonisch und per E-Mail mit den unten angegebenen Kontaktdaten.
Kontakt
-
- Herr Manske +492151999122 E-Mail senden