Stadtrat tagt am Donnerstag, 15. Februar 2024

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Wildlebend – oder ausgesetzt? Derzeit ist es im Stadtgebiet Tönisvorst verboten, wildlebende Katzen oder Tauben “zielgerichtet” oder “gezielt” zu füttern. Jetzt bitten Tierschützer darum, dass dieser Passus aus der Verordnung herausgenommen wird. 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung: § 5 Absatz 3 aufheben

Begründung: Es handele sich um ausgesetzte oder entflogene Haustiere – und nicht um Wildtiere. Damit unterlägen diese Tiere dem Tierschutz. Wenn sich aber Tierschützer aktuell um diese kümmern, würden sie gegen den Paragrafen verstoßen. Darum der Vorschlag, den Paragrafen 5 Absatz 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Tönisvorst vom 12. Dezember 2001 aufzuheben. 

Fünf Bürgeranträge auf der Tagesordnung

Dieser Bürgerantrag steht auf der Tagesordnung des kommenden Rates am Donnerstag, 15. Februar 2024. Beschlussvorschlag dazu? Das Thema im zuständigen Fachausschuss umfassend zu beraten. So lautet auch die Empfehlung für den Bürgerantrag, den Altglas/Altkleider-Standort am Westring zu verlegen oder abzuschaffen. Insgesamt stehen fünf Bürgeranträge auf der Tagesordnung des kommenden Rates. 

Vollständige Tagesordnung steht im Netz

Weitere Themen sind die Auswirkungen der Plastikabgabe auf den städtischen Haushalt, ein Haus der Vereine oder der Neubau einer Kita inklusive öffentlichem Spielplatz an der Sternstraße / Südring. 

Wer sich die vollständige Tagesordnung anschauen möchte: http://tinyurl.com/39jfu649. Wer der Sitzung selber beiwohnen möchte: Der öffentliche Teil der Ratssitzung beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage. Sitzplätze für die Öffentlichkeit befinden sich auf der Empore. Bild- und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.

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    Aufgrund von Tiefbauarbeiten wird auf der Süchtelner Straße in Tönisvorst ab dem 8. April bis voraussichtlich zum 31. Mai 2025 eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich vom Kreisverkehr Am Sportplatz stadtauswärts bis zur Tönisvorster Straße, Ecke Mülhausener Straße und Anrather Straße in Viersen-Süchteln. Der Verkehr wird während der Bauzeit über eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke durch Vorst, Anrath und Süchteln geleitet.

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