Neuer Pass fällig? Ab dem 1. Mai 2025 können Papierfotos nicht mehr angenommen werden

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Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 bundesweit Pflicht. Das heißt, dass papiergebundene Lichtbilder durch die Personalausweis-, Pass- und Ausländerbehörden nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Dafür aber stehen ab dem 1. Mai 2025 in der Stadt Tönisvorst neue Lichtbildaufnahmegeräte (PointID) für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zur Verfügung – an den Standorten St. Tönis (im Foyer an der Bahnstraße) sowie Vorst (im Bürgerservice).

Mehrere Möglichkeiten für das Passfoto 

So haben Bürgerinnen und Bürger künftig mehrere Optionen um ein digitales Pass-Foto zu erhalten: 

  • Digitales Foto direkt vor Ort in der Behörde mit dem PointID-Gerät, ohne Möglichkeit eines Papierausdruckes zur weiteren Verwendung.
  • Digitales Foto über einen zertifizierten Fotografen mit Fotocloud-Anbindung. Bei zertifizierten Fotografen erhalten die Bürger einen QR-Code, der im Bürgerservice direkt gescannt wird und das Foto automatisch in den Antrag einfügt.
  • Digitales Foto von anderer zertifizierter Stelle – wie einem Drogerie-Markt.

Standort St. Tönis: Selbstbedienung ganz einfach

Das PointID-Gerät im Foyer des Rathauses in St.Tönis bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung unmittelbar auf dem Display. Die Aufnahme biometrischer Daten ist barrierefrei und dauert nur wenige Minuten. Es können mehrere Fotos gemacht sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst werden. Die Person kann das beste Foto auswählen, Aufnahmen bei Bedarf löschen und den Vorgang neu starten. Zum Abschluss wird ein persönliches Datum (z. B. Geburtstag oder Hochzeitstag) eingegeben, um die Daten später im Bürgerservice zu verifizieren. Die verschlüsselten Daten werden für 96 Stunden gespeichert und können in diesem Zeitraum für die Beantragung eines Ausweisdokuments verwendet werden. Danach erfolgt die automatische Löschung. Die Kosten in Höhe von 6 Euro werden erst fällig, wenn das Foto im Antrag verwendet wird. Sprich die Bezahlung erfolgt unmittelbar bei den Mitarbeitenden am Serviceplatz in bar oder mit Karte. 

Fotoaufnahme und Antragstellung – So läuft’s ab 

Die Aufnahme des Fotos sollte am besten vor dem Termin oder – an Tagen ohne Terminpflicht – vor dem Aufruf zur Sachbearbeitung erfolgen. Montags und dienstags, wenn man auch ohne Termin vorbeikommen kann, besteht die Möglichkeit, vor dem Aufruf zur Sachbearbeitung das Foto direkt zu machen. Mittwochs bis freitags, wenn Termine notwendig sind, sollte man einige Minuten früher erscheinen, um das Foto vorab aufzunehmen, sprich: 

  • Ohne Termin (Mo & Di): Einfach vor dem Aufruf zur Sachbearbeitung ins Foyer gehen,
  • Mit Termin (Mi bis Fr): Einige Minuten vor dem Termin erscheinen und das Foto vorab aufnehmen. 

Auch wenn das Gerät selbsterklärend ist, können bei Bedarf die Mitarbeitenden aus dem Bürgerservice helfen. 

Standort Vorst: Fotoaufnahme mit Unterstützung

In Vorst befindet sich ein Tischgerät direkt im Bürgerservice. Hier wird das Foto von den Mitarbeitenden aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt bei der Bearbeitung des Antrags.

Text: (cp)/FB A

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