Schilderwald wird abgebaut
Anfang Januar sind sie weg: Die rund 6 Verkehrszeichen 239 “Fußweg” mit dem Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” an der St.Töniser Straße. Auslöser ist ein Beschluss des zuständigen Fachausschusses vom Herbst.
Hintergrund der ganzen Geschichte?
Vor 20 Jahren gab es einen Rad- und Fußweg. Die Fahrbahn gehörte den Autofahrern. Rad- und Fußverkehr teilten sich den Gehsteig der St. Töniser Straße.
Novellierung der Straßenverkehrsordnung
Mit Novellierung der Straßenverkehrsordnung vor rund 20 Jahren änderte sich die Situation: In Tempo-30-Zonen sollten Radfahrer die Fahrbahn benutzen – der Gehsteig sollte den Fußgängern vorbehalten sein. Entsprechend wurde die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben. Was aber mit den vielen rot gepflasterten Radwegen auf dem Gehsteig? Da diese im Zweifel nicht mit einem Schlag neu gepflastert werden konnten, wurde folgende Regelung eingeführt: Radfahrer durften – allerdings nur noch Schritttempo – auf dem rot gepflasterten Bereich des Gehweges fahren. Voraussetzung dafür: Die besagten Zusatzschilder 239 “Fußweg” mit dem Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei”.
Gehweg gehört ganz den Fußgängern
Aufgrund von Baumaßnahmen in den vergangenen Jahren ist die rote Pflasterung auf dem Gehsteig fast verschwunden. Und so wird die Stadtverwaltung gemäß Ausschussbeschluss jetzt die Schilder abbauen. Neben der Lichtung des Schilderwaldes sollen so Fußverkehr und das Spielen von Kindern auf dem Gehweg gefahrloser stattfinden können.
Verkehrsmessungen des Kreises Viersen unauffällig
Zudem waren die Verkehrsmessungen des Kreises Viersen unauffällig. Auch haben die Verkehrsmessungen des Kreises Viersen ergeben, dass – bis auf wenige Ausnahmen – die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird.
Dort, wo die Voraussetzungen inzwischen ebenfalls gegeben sind, wird der Radverkehr künftig auch auf die Straße geführt.
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