Öffentlichkeitsbeteiligung Vo-55
Geplant ist ein Dreifamilienhaus in Form eines zweigeschossigen Baukörpers mit zusätzlichem Staffelgeschoss und Flachdach. Erschlossen werden soll das Baugrundstück mit knapp 450 Quadratmetern über die Raedtstraße - so zumindest sehen es die Entwurfsunterlagen zum Vo-55 „Raedtstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung“ vor.
Entwurfsunterlagen wurden angepasst
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan wurden bereits in der Zeit vom 24.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023 öffentlich ausgelegt. Eine Verschiebung der rückwärtigen Baugrenze um 1,25 m in Richtung Nordosten und eine Änderung der Gebäudekubatur führt nun zu einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Unterlagen liegen einen Monat aus
Zum überarbeiteten Entwurf können sich die Tönisvorster*innen jetzt äußern. So liegt der Bebauungsplanentwurf inklusive Begründung und Anlagen für rund einen Monat im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 2, aus. Ganz konkret von Montag, 8. Januar, bis einschließlich Freitag, 9. Februar 2024, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Zusätzlich dazu sind die ganzen Unterlagen ab 8. Januar 2024 auch online einsehbar unter https://www.toenisvorst.de/leben-toenisvorst/planen-und-bauen/stadtplanung/bauleitplanung. Ansprechperson ist: Frederik Neitzel, Telefon: 02156/999-407, E-Mail: frederik.neitzel@toenisvorst.de.
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