Mutmaßliche Betrüger unterwegs?

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Derzeit akquiriert eine Firma Anzeigen für eine „Bürgerinfo-Broschüre“ – unter anderen für knapp 1000 Euro pro Anzeige. Die Stadt stellt an dieser Stelle klar, dass sie derzeit keine Bürgerinfo-Broschüre auflegt und auch keine Anzeigenakquise betreibt. Für Rückfragen kann man sich an die Pressestelle unter 02151/999-174 wenden.

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      Bahnstraße 15
      47918 Tönisvorst

Weitere Meldungen

  • Top: Mängelmelder und Online-Terminreservierung

    Intuitive Bedienbarkeit, Datenschutz, ein behördenübergreifendes Info-System: Fragt man die Tönisvorster*innen danach, was sie sich in Sachen „digitale Behörde“ (E-Government) wünschen, stehen diese Punkte oben auf der Liste. Unter dem Motto „Wissen teilen, Ideen generieren“ hatte der CDO (Chief Digital Officer) der Stadt, Marcel Weber, Bürger*innen und Politik zum ersten Runden Tisch Digitalisierung (RTD) eingeladen. Rund 30 Tönisvorster*innen folgten dieser in das Loft am Maysweg 10 von Seelenfotogräfin Ines Schäfer.

  • Satzung für Übermittagbetreuung

    Eine weitere Klasse für MEG (Michael-Ende-Gymnasiums) und RNG (Rupert-Neudeck-Gesamtschule zum Schuljahr 2025/2026? Das ist Thema im BiSchu (Ausschuss für Bildung und Schule) am kommenden Donnerstag, 25. April 2024. Der tagt ab 18 Uhr im Ratssaal an der Hochstraße 20a.

  • Lärm: Einwohner*innen sollen mitwirken

    Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorbeugen: Das ist Ziel der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (2002/49/EG) vom 25. Juni 2002 (nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV). Hierzu sind Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von den zuständigen Gemeinden aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
    Bei diesen Lärmaktionsplänen können, dürfen und sollen die Einwohner*innen mitwirken: Indem sie mitteilen, wo es zu laut oder aber auch lauter geworden ist. Und indem sie konkrete Vorschläge machen können, wie man den Umgebungslärm – das heißt Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr (Handelt es sich um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes, wird dieser vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert), Flugverkehr sowie den Umgebungslärm der von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht - womöglich reduzieren könnte.

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