9,5 Millionen Euro für die Schulen

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Es sind Grundstücksverkäufe in 2026 und 2027 die ein stückweit den Haushalt in 2024 retten – und Änderungen im Landesgesetz. Im Rat am 25. Januar wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 eingebracht – womit die Phase der Haushaltsberatungen begonnen hat. Voraussichtlich im März soll der städtische Haushalt beschlossen werden. Sprich dann, wenn das Landesgesetz, welches rückwirkend bis Dezember 2023 greifen soll, den Landtag passiert hat. Gesamtvolumen des städtischen Haushaltes Tönisvorst nach aktuellem Entwurf? Knapp 100 Millionen Euro.

Wo kann die Stadt Tönisvorst überhaupt Einfluss auf ihre eigenen Finanzen nehmen?

73 Prozent der städtischen Einnahmen sind fix: Die Stadt hat kaum oder allenfalls indirekt die Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen. Denn: Es sind Geldleistungen, die – grob gesagt – Bund und Land nach einem bestimmten Verteilerschlüssel den Kommunen im Sinne der Selbstverwaltung zur Verfügung stellen. „Die Stellschrauben, die uns als Kommune zur Verfügung stehen, um die Einnahmeposition zu verbessern, sind Grundstücksverkäufe und die Hebesätze“, so die Beigeordnete und Kämmerin Nicole Waßen. 

Ähnliches gilt für die städtischen Ausgaben beziehungsweise Aufwendungen, wie es korrekt heißt: Allein die Aufwendungen aus Transferleistungen in Höhe von 37 Millionen Euro machen knapp 39 Prozent der Gesamtaufwendungen des Jahres 2024 aus. Was sind Transferleistungen? Dazu zählen Kreis- und Jugendamtsumlage sowie Aufwendungen für den Verkehrsverbund.            Weitere rund 24 Prozent des Haushaltes bestehen aus Personalaufwendungen.     Beide Positionen zusammen – Transfer- und Personalaufwendungen - machen über 60 Prozent des gesamten Haushaltes aus. 

Bei den Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen sowie den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden – soweit möglich - Einsparpotenziale eingeplant. Die weiterhin hohe Inflation, die Anpassung des Mindestlohnes und vor allem die gestiegenen Energiekosten haben jedoch bei diesen „Verbrauchskosten“ zu einer Kostenexplosion geführt – etwas, das derzeit alle Kommunen trifft.

Wofür soll 2024 Geld im Wesentlichen ausgegeben werden? 

Der Löwenanteil an Bauinvestitionen geht mit 9,5 Millionen Euro in die Schulen. Dazu gehören unter anderem 1.510 Millionen Euro für den Brandschutz im Schulzentrum Corneliusfeld, 152.500 Euro für Bühnentechnik und LED-Beleuchtung im Forum des Schulzentrums Corneliusfeld sowie 1.42 Millionen Euro für das Zukunftsprojekt weiterführende Schulen – nebst den 6,5 Millionen Euro für den Erweiterungsbau der GGS Corneliusstraße. 

Knapp 198.000 Euro werden in Kitas, Spielplätze und Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt investiert. 50.000 Euro sollen für die Schlufftrasse inklusive Querungshilfe eingesetzt werden – eine Maßnahme, die in 2025 weitere 285.000 Euro kosten wird und in die 2026 und 2027 jährlich eine weitere Million Euro beziehungsweise 1.085 Millionen Euro. 150.000 Euro sind in 2024 für Straßen und Wirtschaftswege vorgesehen sowie 100.000 Euro für das Arbeitsprogramm Klimaschutz. Die Gesamtsumme an Investitionen in 2024 beläuft sich auf 24.7 Millionen Euro. Eine Finanzierung der geplanten Investitionen ist nur durch Aufnahme entsprechender Investitionsdarlehen realisierbar. Aufgrund der aktuell unterdurchschnittlichen Verschuldungsrate wird sich Tönisvorst trotz der notwendigen Neuverschuldung in der Verschuldungsrate nicht oberhalb des Landesdurchschnitts wiederfinden.

Darüber hinaus sollen rund 1,26 Millionen Euro in die Gebäudeunterhaltung fließen. Was will man damit konkret realisieren? 150.000 Euro davon sind für die Sanierung des Sanitärtraktes der Turnhalle Corneliusfeld vorgesehen. 72.000 Euro fließen in die Feuerwache St.Tönis, 28.150 Euro für die Containeranlage an der Gelderner Straße sowie 689.950 Euro für die Containeranlage Am Sportplatz in Vorst. 

Wie wurde das drohende Haushaltssicherungskonzept abgewendet?

Hatte sich im Herbst 2023 mit einem Minus von 11 Millionen Euro ein Haushaltssicherungskonzept abgezeichnet, konnte das jetzt abgewendet werden – durch drei Dinge: 

  1. Durch den mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehenen Verlustvortrag, mit dem das Minus aus 2024 in das Jahr 2025 geschoben werden kann. 
  2. Durch einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent. Funktionsweise? Vielfach geben die Städte nicht das gesamte Geld aus, das sie jeweils eingeplant hatten. Diese Möglichkeit ist jetzt mit zwei Prozent durch das neue Landesgesetz pauschal im Haushalt in Höhe von 1,9 Millionen Euro eingepreist. 
  3. Letzter Punkt: Durch die Entwicklung von Wohnbaugebieten werden in den Jahren 2026 und 2027 Erträge aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von jeweils rund 5.1 Millionen Euro erwartet. Hierdurch wird die Haushaltslage in diesen Jahren deutlich besser ausfallen als in den Vorjahren. Da es sich hierbei jedoch um einmalige Erträge handelt, kann nicht von einer dauerhaften Verbesserung der Haushaltslage in den künftigen Jahren ausgegangen werden.

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