Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze
Nicht alle Personen haben die Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Garage zu parken. Allerdings ist auch der öffentliche Parkraum begrenzt. Eine Parkmöglichkeit in Wohnungsnähe zu finden ist daher nicht immer leicht und stellt gerade für stark bewegungseingeschränkte Menschen eine nicht zu bewältigende Herausforderung dar. Personen, die einen „blauen“ Parkausweis besitzen und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Tönisvorst haben, können daher einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen.
Bei Einrichtung des Schwerbehindertenparkplatzes steht dieser nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung und berührt somit die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Es muss daher geprüft werden, ob das Parksonderrecht erforderlich und vertretbar ist. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn Ihnen oder einem Haushaltsangehörigen in zumutbarer Nähe ein Stellplatz oder eine Garage außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung steht, angemietet werden kann oder die örtlichen Gegebenheiten gegen die Einrichtung des Parkplatzes sprechen.
Vorbereitungen
In 3 Schritten zum personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz
Schritt 1 - Überprüfung der Antragsvoraussetzungen
Prüfen Sie, ob eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie benötigen einen gültigen „blauen“ Schwerbehindertenparkausweis.
Prüfen Sie, ob es möglich ist einen Stellplatz in Wohnnähe (z.B. durch Anmieten) zu erhalten.
Schritt 2 - Beantragung
Nutzen Sie für die Beantragung gerne unser Online-Formluar. Geben Sie bitte auch Ihre Ausweisnummer bei Antragstellung an.
Schritt 3 - Warten auf Rückmeldung
- Bitte warten Sie dann auf eine Rückmeldung. Sie werden kontaktiert, wenn Fragen bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Die Erteilung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz ist gebührenfrei. |
Kontakt
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- Herr Waack +492151999132 E-Mail senden