Schwerbehindertenparkausweis
Berechtigte können einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Dabei ist zwischen den „blauen“ und den „orangen“ Parkausweisen zu unterscheiden.
Der „orange“ Parkausweis ist im Gegensatz zu dem „blauen“ nur deutschlandweit gültig. Er bietet dieselben Parkerleichterungen mit Ausnahme der Möglichkeit auf den Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.
Vorbereitungen
Übersicht - Berechtigungen
Berechtigungen
Der „blaue“ Parkausweis ist EU-weit gültig. Er berechtigt dazu,
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch das Zeichen „Parkplatz“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeit freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken und
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkfläche zu parken, sofern eine Behinderung des durchgehenden Verkehrs ausgeschlossen ist,
- auf Schwerbehindertenparkplätzen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Der „orange“ Parkausweis ist im Gegensatz zu dem „blauen“ nur deutschlandweit gültig. Er bietet dieselben Parkerleichterungen mit Ausnahme der Möglichkeit auf den Schwerbehindertenparkplätzen zu parken. |
In 3 Schritten zum Schwerbehindertenparkausweis
Schritt 1 - Überprüfung der Antragsvoraussetzungen
Prüfen Sie, ob eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Für den „blauen“ Parkausweis benötigen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“. Auch ein Nachweis des Versorgungsamtes über eine beidseitige Amelie, Phokomelie oder über eine vergleichbare Funktionseinschränkung kann dazu berechtigen, einen „blauen“ Parkausweis zu erhalten.
Der „orange“ Parkausweis hat als Grundvoraussetzung einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“. Hier muss jedoch zusätzlich eine Stellungnahme des Versorgungsamtes durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung angefordert werden, die für die Entscheidung, ob ein Parkausweis ausgestellt werden kann, maßgeblich ist.
Schritt 2 - Beantragung
- Beantragen Sie den Parkausweis persönlich, schriftlich, per Mail oder über das Online-Formular. Der Antrag kann formlos erfolgen, sollte aber Ihren Namen, Ihre Anschrift, eine Telefonnummer für Rückfragen sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) enthalten. Wenn Sie einen „blauen“ Parkausweis beantragen wollen, muss außerdem ein aktuelles Passfoto eingereicht werden (bitte nicht digital).
Schritt 3 - Warten auf Rückmeldung
- Bitte warten Sie dann auf eine Rückmeldung. Sie werden kontaktiert, wenn Fragen bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen. Der Parkausweis wird Ihnen postalisch zugesandt.
Die Erteilung eines Schwerbehindertenparkausweises ist gebührenfrei. |
Kontakt
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- Frau Küsters +492151999141 E-Mail senden