Schwerbehindertenparkausweis

 

Berechtigte können einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Dabei ist zwischen den „blauen“ und den „orangen“ Parkausweisen zu unterscheiden. 

Der „orange“ Parkausweis ist im Gegensatz zu dem „blauen“ nur deutschlandweit gültig. Er bietet dieselben Parkerleichterungen mit Ausnahme der Möglichkeit auf den Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.


Vorbereitungen

In 3 Schritten zum Schwerbehindertenparkausweis

 

Schritt 1 - Überprüfung der Antragsvoraussetzungen

Prüfen Sie, ob eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Für den „blauen“ Parkausweis benötigen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“. Auch ein Nachweis des Versorgungsamtes über eine beidseitige Amelie, Phokomelie oder über eine vergleichbare Funktionseinschränkung kann dazu berechtigen, einen „blauen“ Parkausweis zu erhalten.
  • Der „orange“ Parkausweis hat als Grundvoraussetzung einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“. Hier muss jedoch zusätzlich eine Stellungnahme des Versorgungsamtes durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung angefordert werden, die für die Entscheidung, ob ein Parkausweis ausgestellt werden kann, maßgeblich ist.

     

Schritt 2 - Beantragung

  • Beantragen Sie den Parkausweis persönlich, schriftlich, per Mail oder über das Online-Formular. Der Antrag kann formlos erfolgen, sollte aber Ihren Namen, Ihre Anschrift, eine Telefonnummer für Rückfragen sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) enthalten. Wenn Sie einen „blauen“ Parkausweis beantragen wollen, muss außerdem ein aktuelles Passfoto eingereicht werden (bitte nicht digital).

 

Schritt 3 - Warten auf Rückmeldung

  • Bitte warten Sie dann auf eine Rückmeldung. Sie werden kontaktiert, wenn Fragen bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen. Der Parkausweis wird Ihnen postalisch zugesandt.

 

Die Erteilung eines Schwerbehindertenparkausweises ist gebührenfrei.

 

Kontakt

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