Wo ist es zu laut?

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Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm vorbeugen: Das ist Ziel der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (2002/49/EG) vom 25. Juni 2002 (nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV). Hierzu sind Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von den zuständigen Gemeinden aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. 

Bei diesen Lärmaktionsplänen können, dürfen und sollen die Einwohner*innen mitwirken: Indem sie mitteilen, wo es zu laut oder aber auch lauter geworden ist. Und indem sie konkrete Vorschläge machen können, wie man den Umgebungslärm – das heißt Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr (Handelt es sich um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes, wird dieser vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert), Flugverkehr sowie den Umgebungslärm der von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht - womöglich reduzieren könnte. 

Im März erfolgte die erste Phase der Bürgerbeteiligung in Tönisvorst mit der Veröffentlichung der neuen Lärmkarten für das Stadtgebiet Tönisvorst. Hierbei wurden gemäß gesetzlicher Regelung Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie eine Haupteisenbahnstrecke mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr im Rahmen der Lärmaktionsplanung für das Stadtgebiet Tönisvorst kartiert. Es sind 7 Stellungnahmen in dieser frühzeitigen Beteiligung bei der Stadt eingegangen und werden im Entwurf des Lärmaktionsplanes soweit möglich berücksichtigt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt jetzt ein zweites Mal aus, so dass die Öffentlichkeit sich erneut zum Umgebungslärm der Hauptverkehrsstraßen einbringen kann, und zwar vom Freitag, 19. April 2024 bis einschließlich Mittwoch, 22. Mai 2024. 

Wer sich den Plan lieber ganz „Old School“ in Papierform ansehen möchte, kann das im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, im Flur des Erdgeschosses auf der linken Seite während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, tun. Wer sich das Ganze im Netz anschauen möchte: Der Planentwurf ist unter https://www.toenisvorst.de/leben-toenisvorst/klima-und-umwelt/umweltschutz/laerm veröffentlicht.

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      St. Töniser Straße 8
      47918 Tönisvorst

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