Willicher Straße: Kein "Radfahrer frei" mehr auf Gehweg
Klare Regelung – weniger Konflikte: Viele Jahre hatte die Stadt Tönisvorst noch das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf den auf den schmalen Gehwegen von Krefelder und Willicher Straße durch die Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt. Seit einigen Monaten allerdings sind die blauen Verkehrsschilder weg. Den Radfahrenden, die auf dem Gehweg ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren durften, gehört die Fahrbahn jetzt genauso wie den Autofahrern. Exakt, wie von der StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgegeben. Denn Tempo-30-Zonen haben einige Besonderheiten. Dazu gehört das Verbot benutzungspflichtiger Radwege.
Regelung, die nach und nach auch an anderen Stellen im Stadtgebiet vollzogen wird
Bislang waren die Schilder „Radfahrer frei“ von vielen Autofahrenden entgegen der StVO so ausgelegt worden, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt, was Konfliktsituationen auf der Fahrbahn provozierte. Darum jetzt die klare Regelung, die nach und nach auch an anderen Stellen im Stadtgebiet vollzogen wird, auf die die Stadt Tönisvorst jetzt aus gegebenem Anlass noch einmal hinweist.
Text: (cp)