Wahlbüro zwischen den Jahren geöffnet

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Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften: Für diese beiden Erfordernisse hat das Wahlbüro trotz Schließung der Verwaltung zwischen den Jahren geöffnet. An fünf Tagen werden zwei Mitarbeitende an der Bahnstraße 10 (gegenüber dem Verwaltungsgebäude Bahnstraße 15) in der Zeit von 8 bis 12 Uhr vor Ort sein, um Unterstützungsunterschriften zur Bescheinigung des Wahlrechtes entgegen zu nehmen oder aber Wählbarkeitsbescheinigungen auszustellen. 

Zusätzlich telefonische Rufbereitschaft

Alle anderen Anliegen im Rahmen der Wahl werden regulär wieder ab dem 2. Januar 2025 bearbeitet. Zusätzlich wird es an weiteren Tagen eine telefonische Rufbereitschaft geben. Die exakten Daten kann man auf der Website der Stadt unter Wahlen | Stadt Tönisvorst  finden oder aber auch als Aushang am Gebäude Bahnstraße 10 selbst. 

Text: (cp)

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