Stadtrat: Wiederwahl von Schiedsmann

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Missstände oder Fehlverhalten melden können – ohne Repressionen fürchten zu müssen: Das ist der Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Damit Personen Informationen über Missstände in ihrem Arbeitsumfeld weitergeben können - ohne Sanktionen oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – verlangt das das Hinweisgeberschutzgesetz die Einrichtung von internen und externen Meldestellen. Eine hinweisgebende Person kann hierbei wählen, welche Meldestelle sie kontaktiert.

Interne Meldestelle beim Kreis Viersen ansiedeln

Während die externen Meldestellen auf Bundesebene zu finden sind, werden die internen Meldestellen von den jeweiligen Beschäftigungsgebern selbst betrieben. Im Falle der Stadt Tönisvorst soll diese interne Meldestelle beim Kreis Viersen angesiedelt werden – so wie im Falle weiterer Kommunen aus dem Kreis Viersen. War ursprünglich eine Beratung im Hauptausschuss (ausgefallen) vorgesehen, wird sich jetzt der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung am 18. April 2024 des Themas annehmen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Wiederwahl des Schiedsmannes Clemens Braun, der dieses Amt für St.Tönis seit 2019 ausübt. 

Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen 

Auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen außerdem der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vo-55 "Raedtstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung", Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen in den Flüchtlingsunterkünften sowie ein Hausarztaktionsprogramm. Der öffentliche Teil der Sitzung am Donnerstag, 18. April 2024 beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a. Sitzplätze für die Öffentlichkeit befinden sich auf der Empore – Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Die vollständige Tagesordnung nebst Unterlagen stehen öffentlich im Netz zur Verfügung unter Sitzungstermin - Ratsinformationssystem (ratsinfomanagement.net).

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