Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028 gesucht

Veröffentlicht am:

Es gibt über 60 000 von ihnen in Deutschland. Sie entscheiden gemeinsam über Schuld und Strafe von Angeklagten und sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates: die Schöff*innen. Alle fünf Jahre werden sie bundesweit gemäß Gerichtsverfahrensgesetz neu gewählt. Diese ehrenamtlichen Richter*innen haben das gleiche Stimmrecht, wie die Berufsrichter*innen. Auch die richterliche Unabhängigkeit ist ihnen garantiert. Eine Vergütung erhalten sie nicht, es gibt allerdings für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand eine Entschädigung.

Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028

Wer sich vorstellen kann, Schöffe oder Schöffin zu werden, kann sich jetzt bei der Stadt Tönisvorst melden. Denn aktuell werden Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Krefeld und Landgericht Krefeld als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Wie läuft die Auswahl?

Der Rat der Stadt Tönisvorst schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöff*innen.

Voraussetzung dafür, dieses Amt ausüben zu dürfen?

Gesucht werden Personen, die in Tönisvorst wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftat schwebt - die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann - ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige – wie beispielsweise Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen - und Religionslehrer*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.

Bis zum 31. März bewerben

Wer sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben möchte: Bis

zum 31.März 2023 in der Abteilung 1.2 bei Dagmar Döhmen, Tel.: 02151/999-103, dagmar.doehmen@toenisvorst.de.

 

Text: (C1/cp)

Weitere Meldungen

  • Flagge zeigen für Frieden und eine atomwaffenfreie Welt

    Kriege, Klimawandel und eine weltweite Bedrohung der Demokratien: Vor diesem Hintergrund findet am 8. Juli der Flaggentag der Mayors for Peace statt. Auch in diesem Jahr setzen rund 600 Städte in Deutschland mit dem Hissen der Mayors for Peace Flagge vor den Rathäusern ein deutliches Zeichen gegen Kriege und für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen.

  • FRAU MACHT POLITIK: Angebote für Bürgerinnen

    Obwohl mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Kreisgebiet weiblich ist, findet sich dieses Verhältnis in den politischen Gremien nicht wieder. In allen Stadt- und Gemeinderäten, aber auch im Kreistag sind Männer deutlich in der Überzahl, so dass der weibliche Blick auf kommunale Themen und Projekte oft zu kurz kommt.

  • “Sonnenstrom vom Dach“ - Wie umsetzen?

    Der Klimaschutzbeauftragte startet jetzt im Juli in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW eine Online-Vortragsreihe für Tönisvorster*innen. Los geht es am 8. Juli 2024, 18 Uhr, mit dem Thema “Sonnenstrom vom Dach“ mit anschließendem Austausch zum Thema "Photovoltaik und Batteriespeicher" mit den Energieberater*innen Diplom-Ingenieurin Sabine Breil und Diplom-Ingenieur Volker Butzbach.

So erreichen Sie uns