Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028 gesucht

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Es gibt über 60 000 von ihnen in Deutschland. Sie entscheiden gemeinsam über Schuld und Strafe von Angeklagten und sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates: die Schöff*innen. Alle fünf Jahre werden sie bundesweit gemäß Gerichtsverfahrensgesetz neu gewählt. Diese ehrenamtlichen Richter*innen haben das gleiche Stimmrecht, wie die Berufsrichter*innen. Auch die richterliche Unabhängigkeit ist ihnen garantiert. Eine Vergütung erhalten sie nicht, es gibt allerdings für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand eine Entschädigung.

Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028

Wer sich vorstellen kann, Schöffe oder Schöffin zu werden, kann sich jetzt bei der Stadt Tönisvorst melden. Denn aktuell werden Schöff*innen für die Amtszeit von 2024  bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Krefeld und Landgericht Krefeld als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Wie läuft die Auswahl?

Der Rat der Stadt Tönisvorst schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöff*innen.

Voraussetzung dafür, dieses Amt ausüben zu dürfen?

Gesucht werden Personen, die in Tönisvorst wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftat schwebt - die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann - ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige – wie beispielsweise Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen - und Religionslehrer*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.

Bis zum 31. März bewerben

Wer sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben möchte: Bis

zum 31.März 2023 in der Abteilung 1.2 bei Dagmar Döhmen, Tel.: 02151/999-103, dagmar.doehmen@toenisvorst.de.

 

Text: (C1/cp)

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