Entwurf des Bebauungsplanes Tö-88 „Krefelder Straße/Mühlenstraße“ liegt zum dritten Mal aus
Im März 2021 wurde die Öffentlichkeit das erste Mal beteiligt, im Januar 2022 das zweite Mal. Änderungen am Bebauungsplan Tö-88 „Krefelder Straße/Mühlenstraße“ bedingen nun eine erneute Offenlage des Entwurfes, der jetzt der Öffentlichkeit das dritte Mal (zweite erneute öffentliche Auslegung) vorgelegt wird.
Wie sah die ursprüngliche Planung aus?
Auf einem durchgängigen Grundstück zwischen Krefelder und Mühlenstraße sollte auf einer Fläche von rund 5.000 Quadratmetern ein neues Baugebiet entstehen. Mit 35 Wohneinheiten und zwei Büroeinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern. Dazu konnten sich im März 2021 und Januar 2022 die Bürger*innen äußern.
Aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Süden zur Mühlenstraße hin verkleinert und die Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet hin zu Allgemeinem Wohngebiet geändert. Demnach sollen nur noch 30 Wohneinheiten in vier Mehrfamilienhäusern realisiert werden.
Geänderte Pläne liegen in Kürze aus
Wer sich zu diesen Plänen äußern möchte, kann dies im Rahmen der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zum Tö-88 "Krefelder Straße/Mühlenstraße" tun, und zwar von Freitag, 14. Juli 2023, bis einschließlich Mittwoch, 16. August 2023, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr), Verwaltungsgebäude St.Töniser-Str. 8. Ansprechperson ist Frederik Neitzel, Telefon: 02156/999-407, E-Mail: Frederik.Neitzel@toenisvorst.de.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden – über die abschließend der Stadtrat entscheiden muss.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Entwurfsunterlagen stehen in dem Zeitraum der Öffentlichkeit zudem auf der städtischen Seite zur Verfügung.
Text: (cp)