Doppelte Übersendung von Wahlunterlagen
Wichtige Information zur doppelten Übersendung von Wahlunterlagen – Stadt Tönisvorst bittet um Entschuldigung
Die Stadt Tönisvorst bittet um Entschuldigung – und Mithilfe: Leider ist es am vergangenen Wochenende in einzelnen Fällen zu einer doppelten Übersendung von Wahlunterlagen gekommen.
Wie ist es dazu gekommen?
Aufgrund eines Druckfehlers hat die Stadt Tönisvorst am Sonntag, 9. Februar 2025, einen erneuten Druck der Unterlagen veranlasst. Durch den hohen Zeitdruck kam es in rund 1.000 Fällen zu einem Mehrfachdruck von Wahlscheinen und Stimmzetteln, von denen trotz überwiegender manueller Korrektur eine unbekannte Zahl per Post versandt wurde.
Zweiten Wahlschein vernichten oder zurückgeben
Wer doppelte Wahlunterlagen erhalten hat, kann einen der identischen Wahlscheine nutzen, der zweite Wahlschein muss vernichtet werden, oder wird gebeten, die überzähligen Dokumente an die Stadt Tönisvorst zurückzugeben – entweder per Post oder persönlich während der regulären Öffnungszeiten des Wahlbüros.
Scheine werden herausgefiltert
Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht: Doppelte Wahlscheine und Stimmzettel werden anhand der identischen Wahlscheinnummern am Wahltag herausgefiltert. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind: montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Text: (cp/Vie)