Bundestagswahl: Informationen zur Briefwahl

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Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Rund 24.250 wahlberechtigte Tönisvorster*innen sind dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wer am Wahltag verhindert ist, kann seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Hier die wichtigsten Informationen zur Briefwahl: 

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden heute, 23. Januar 2025, bei der Deutschen Post eingeliefert und anschließend an alle wahlberechtigten Tönisvorster*innen verschickt. Wer bis spätestens 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlbüro der Stadt Tönisvorst unter der Telefonnummer 02151/999-122 oder per E-Mail an wahlen@toenisvorst.de zu wenden.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Briefwahlunterlagen können bereits heute auf folgenden Wegen beantragt werden: 

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung

  • zusätzlich über den QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen
  • zusätzlich per Einreichung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung 

Nach Öffnung des Briefwahllokals (Wahlbüro): 

  • auch persönlich möglich im Wahlbüro an der Bahnstraße 10 möglich
  • mit Vollmacht ist eine Abholung für Wahlberechtigte möglich. 

Wichtig: Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Wann öffnet das Briefwahllokal (Wahlbüro)?

Das Briefwahllokal öffnet, sobald die Stimmzettel geliefert wurden, voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025. 

Die Öffnungszeiten sind: 

  • Montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis16 Uhr,
  • Donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr,
  • Freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie
  • Samstags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Ausnahme: Am Freitag, den 21. Februar 2025 ist das Briefwahllokal (Wahlbüro) gemäß Paragraf 27 Absatz 4 Seite 1 Bundeswahlordnung bis 15 Uhr geöffnet. 

Das Briefwahllokal befindet sich an der Bahnstraße 10 (gegenüber dem Verwaltungsgebäude Bahnstraße 15). 

Fristen für Briefwahlanträge:

Briefwahlanträge zum Versand der Briefwahlunterlagen per Post können bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025, 12 Uhr, gestellt werden. Somit wird sichergestellt, dass die Zustellung durch die Deutsche Post einwandfrei erfolgt. Danach ist nur noch die Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, oder die Abgabe vor Ort im Briefwahllokal möglich. 

Wichtiger Hinweis: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr an einem der städtischen Standorte im Briefkasten eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden.

Text: (Ö/FBC)

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