Bürgerbeteiligung für Bebauungsplan Vo-56
Im Vorster Ortskern soll neuer Wohnraum entstehen: durch den Bebauungsplan Vo-56 „Giesenstraße/Neuhäuserstraße/Kronenstraße“. Der rund 3.000 Quadratmeter große Planbereich liegt – ganz grob – im Karree zwischen Kronenstraße im Westen, der Neuhäuser Straße im Süden und der Giesenstraße im Westen. Geplant sind unter anderem zwei Mehrfamilienhäuser, eines davon mit öffentlich geförderten Wohnungen, sowie weitere Wohngebäude im Innenbereich des Plangebietes in Form eines Doppelhauses oder Einfamilienhauses. Ebenso soll eine Scheune durch eine Wohnbebauung ersetzt werden.
Entwurf des Bebauungsplans liegt aus
Der Entwurf des Bebauungsplans wird vom 5. März bis einschließlich 7. April 2025 im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, im Flur des Erdgeschosses auf der linken Seite, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Weitere Informationen sind im gleichen Zeitraum auf der Website der Stadt Tönisvorst unter https://www.toenisvorst.de/leben-toenisvorst/planen-und-bauen/stadtplanung/bauleitplanung abrufbar. Für Rückfragen kann man sich an die Stadtverwaltung wenden. Das geht per E-Mail an die Adresse stadtplanung@toenisvorst.de oder aber telefonisch unter der 02156/999-407.
Text: (cp)
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