Briefwahllokal hat ab 6. Mai 2024 geöffnet
Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Wo kann ich wählen?
Die Teilnahme an der Europawahl kann durch den Besuch des Wahllokals am Wahltag erfolgen oder per Briefwahl im Vorfeld der Wahlen. Wo sich das für einen selbst zuständige Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtungen werden ab Montag, 6. Mai 2024 den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Die Briefwahlbeantragung kann entweder über den vorhandenen QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen, per Mail an Wahlen@toenisvorst.de oder über folgenden Link https://wahlen.krzn.de/briefwahl/l5idnrvbivcwtqgrdptc/11/0029 erfolgen.
Öffnungszeiten Briefwahllokal
Zudem hat ab Montag, 6. Mai 2024 das Briefwahllokal der Stadt Tönisvorst zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 10, 47918 Tönisvorst. Nähere Infos rund um die Europawahl gibt es unter FAQ zur Europawahl 2024 | Bundesregierung.
Kontakt
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