1. Januar 2024: Kinderreisepässe fallen als Reisedokument weg
Wichtige Neuerung ab 1. Januar 2024: Der Kinderreisepass fällt als Reisedokument komplett weg. Erziehungsberechtigte können dann für ihren Nachwuchs nur noch Personalausweise und Reisepässe beantragen.
Wie viel Zeit sollte man für die Beantragung einplanen?
Für einen Personalausweis muss man mit einer Vorlaufzeit von zirka drei Wochen rechnen und für einen Reisepass fünf Wochen.
Was, wenn ich ein Reisedokument schneller brauche?
Falls ein Reisedokument schneller benötigt wird, besteht die Möglichkeit für 10 Euro einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird sofort durch die Mitarbeiterinnen der Bürgerservices ausgestellt.
Für die Reise ins außereuropäische Ausland ist ein Express-Reisepass erforderlich. Der wird bei der Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet und innerhalb von vier Werktagen geliefert. Die Gebühr beträgt für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro. Muss es noch schneller gehen, kann sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Wofür allerdings die Buchungsunterlagen vorgelegt werden müssen. Fingerabdrücke können in diesem Fall nicht gespeichert werden – diese sind allerdings ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend. Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.
Was für Unterlagen von meinen Kindern muss ich für die Beantragung von Personalausweis oder Reisepass mitbringen?
- Identifikation: Zur Beantragung ist ein bisheriges gültiges Dokument erforderlich. Falls das nicht vorhanden ist, braucht man eine Geburtsurkunde und einen anderen Lichtbildausweis, wie zum Beispiel Schülerausweis oder Krankenversichertenkarte.
- Lichtbild: Des Weiteren braucht man ein aktuelles biometrisches Foto, das nicht älter als sechs Monate ist.
- Kosten: Die Gebühr für die Dokumente fällt unmittelbar bei Antragstellung an. Ein Personalausweis unter 24 Jahren kostet 22,80 Euro, der Reisepass unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro, ein vorläufiger Personalausweis für alle unter 24 Jahren 10 Euro, ein Express-Reisepass für alle unter 24 Jahren 69,50 Euro und ein vorläufiger Reisepass für alle unter 24 Jahren: 26 Euro.
- Da die Antragstellung unmittelbar vor Ort im Bürgerservice erfolgt, muss vorher kein Formular ausgefüllt werden.
Ablauf der Antragstellung?
Es sind zwei Termine für die Antragstellung erforderlich: Erstens für die Beantragung und zweitens für die Abholung des Dokuments. Beide Termine können im Vorfeld gebucht werden. Am besten aber den Abholtermin bei der Antragstellung vereinbaren, da sich die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei ändern.
Was noch wichtig ist?
Mindestens ein Elternteil muss mit dem minderjährigen Kind vorsprechen. Der andere Erziehungsberechtigte muss eine Vollmacht für die Antragstellung mitgeben beziehungsweise bei Abholung des Dokumentes vorlegen.
Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass können ab Geburt durch die Erziehungsberechtigen beantragt werden. Die Kinder / Jugendlichen müssen bei der Antragstellung dabei sein, um einen Abgleich zwischen Foto und Person vornehmen zu können. Der Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr selbst beantragt werden, der Reisepass erst ab dem 18. Lebensjahr.
Die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten sind erforderlich. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss dies schriftlich nachgewiesen werden.
Text: (cp)