Ortsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

 

Veröffentlicht Bezeichnung Datei
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,101.76 KB)
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,7.3 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) Link zum Dokument (PDF,8.65 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst vom 14.12.2016 über die Erhebung von Gebühren für die Abwasseranlage der Stadt Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,3.94 MB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Link zum Dokument (PDF,150.62 KB)
Satzung über die Höhe von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,17.62 KB)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Erleichterung des Absatzes selbst erzeugten Apfelweines und Weines in der Stadt Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,13.64 KB)
Satzung der Stadt Tönisvorst über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Link zum Dokument (PDF,59.46 KB)
Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten in Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,85.25 KB)
Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Kirmessen in Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,55.69 KB)

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