Ortsrecht
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.
Veröffentlicht | Bezeichnung | Datei |
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Satzung der Stadt Tönisvorst vom 07.11.2024 über die Höhe der Gebühren zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 65 LWG NRW | Link zum Dokument (PDF,722.68 KB) | |
Friedhofsgebührensatzung 2025 | Link zum Dokument (PDF,101.94 KB) | |
Bekanntmachung - Auslage des Haushaltsentwurfs 2025 der Stadt Tönisvorst | Link zum Dokument (PDF,180.13 KB) | |
Bekanntmachung über den Haushaltsplanentwurf 2025 (Band 2) - Anlagen zum Haushaltsplan 2025 | Link zum Dokument (PDF,4.5 MB) | |
Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung | Link zum Dokument (PDF,3.2 MB) | |
Bekanntmachung der Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Nachtruhe | Link zum Dokument (PDF,1.14 MB) | |
Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 | Link zum Dokument (PDF,174.76 KB) | |
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung | Link zum Dokument (PDF,261.59 KB) | |
Friedhofsgebührensatzung 2024 | Link zum Dokument (PDF,114.45 KB) | |
Abfallgebührensatzung HH2024 | Link zum Dokument (PDF,434.1 KB) |