Wohnung anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Hinweis: Die Anmeldung einer Wohnung muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen!
Vorbereitungen
In 4 Schritten zur Anmeldung einer neuen Wohnung
Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen
- Beziehen Sie eine Wohnung im Einzugsgebiet der Stadt Tönisvorst (Postleitzahlengebiet - 47918 Tönisvorst)? (erforderlich)
Handelt es sich bei Ihrer Wohnung um Ihren Haupt- oder einen Zweitwohnsitz?
Schritt 2 - Beantragung vorbereiten
- gültiger Personalausweis, ggf. Reisepass, (ggf. Kinderreisepass) oder eine anderes amtliches Ausweisdokument bereitlegen
Wohnungsgeberbestätigung einholen
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des/der Wohnungsgeber*in (wenn diese*r nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen des/der Eigentümer*in
- Einzugsdatum oder Auszugsdatum
- konkrete Anschrift der Wohnung, nicht nur die Straße sondern beispielsweise auch: 1. OG rechts
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen
Verwenden Sie für die Wohnungsgeberbestätigung bitte das bereitgestellte Formular und lassen dieses vom Wohnungsgeber mit den erforderlichen Daten unterzeichnen und ausfüllen:
Wohnungsgeberbestätigung.pdf (135.48 KB)
Schritt 3 - Termin zur Anmeldung organisieren
Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin
Schritt 4 - Termin zur Anmeldung wahrnehmen
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung). Ebenfalls werden in Ihrem Personalausweis die Adresse und der Wohnsitz geändert. Im Reisepass wird der Wohnort geändert.
Hinweise
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Auskunftssperre
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.
Sprechen Sie in diesem Falle unsere Mitarbeiter*innen bei Ihrem Termin gerne an und lassen sich beraten.
Kontakt
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Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
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- Frau Bruchhaus +492151999154 E-Mail senden
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- Frau Buschak +492151999152 E-Mail senden
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