Wohnung anmelden

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Hinweis: Die Anmeldung einer Wohnung muss innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen!


Vorbereitungen

Übersicht - Wohnung anmelden

Wohnung anmelden

Das persönliche Erscheinen des/der Wohnungsnehmer*in ist erforderlich!

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

vorzulegende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis, ggf. Reisepass, (ggf. Kinderreisepass), amtliches Ausweisdokument
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. bei Antragsstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlichen Vertreter*innen vorzulegen
Frist: Meldung innerhalb der ersten 2 Wochen nach Einzug.

Was ist eine Hauptwohnung?

Hauptwohnung

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Was ist eine Nebenwohnung?

Nebenwohnung

Nebenwohnung ist:

  • jede weitere Wohnung im Inland.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

In 4 Schritten zur Anmeldung einer neuen Wohnung

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Beziehen Sie eine Wohnung im Einzugsgebiet der Stadt Tönisvorst (Postleitzahlengebiet - 47918 Tönisvorst)? (erforderlich)
  • Handelt es sich bei Ihrer Wohnung um Ihren Haupt- oder einen Zweitwohnsitz?

     

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • gültiger Personalausweis, ggf. Reisepass, (ggf. Kinderreisepass) oder eine anderes amtliches Ausweisdokument bereitlegen
  • Wohnungsgeberbestätigung einholen

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Daten enthalten:
    - Name und Anschrift des/der Wohnungsgeber*in (wenn diese*r nicht Eigentümer*in ist, auch den Namen des/der Eigentümer*in
    - Einzugsdatum oder Auszugsdatum
    - konkrete Anschrift der Wohnung, nicht nur die Straße sondern beispielsweise auch: 1. OG rechts
    - Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen
     

    Verwenden Sie für die Wohnungsgeberbestätigung bitte das bereitgestellte Formular und lassen dieses vom Wohnungsgeber mit den erforderlichen Daten unterzeichnen und ausfüllen:

 

Schritt 3 - Termin zur Anmeldung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

 

Schritt 4 - Termin zur Anmeldung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung). Ebenfalls werden in Ihrem Personalausweis die Adresse und der Wohnsitz geändert. Im Reisepass wird der Wohnort geändert.


Hinweise

  • Auskunftssperre

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.

    Sprechen Sie in diesem Falle unsere Mitarbeiter*innen bei Ihrem Termin gerne an und lassen sich beraten.

Kontakt

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