Wohnung abmelden

Haus, kleiner LKW

 

 

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist in der Regel, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Kommune anmelden.

Vorbereitungen

In 3 Schritten zur Wohnungsabmeldung

Schritt 1 - Voraussetzung und Berechtigung prüfen
  • Sind Sie derzeit in Tönisvorst gemeldet?
  • Ziehen Sie ins Ausland?

     

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten 
  • Gültige Ausweisdokumente mitbringen
  • ggf. eine Vollmacht
  • neue Anschrift im Ausland 

 

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

 

Schritt 4 - Termin zur Abmeldung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. 

  • Sie legen die Ausweisdokumente der abzumeldenden Person(en) vor (ggfs. zusammen mit einer Vollmacht)
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung

 


Fristen

  • Abmeldefrist:

    • Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen
    • Frühestens ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche vor dem Auszug möglich

Kontakt

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