Wohnung abmelden
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist in der Regel, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Kommune anmelden. |
Vorbereitungen
In 3 Schritten zur Wohnungsabmeldung
Schritt 1 - Voraussetzung und Berechtigung prüfen
- Sind Sie derzeit in Tönisvorst gemeldet?
Ziehen Sie ins Ausland?
Schritt 2 - Beantragung vorbereiten
- Gültige Ausweisdokumente mitbringen
- ggf. eine Vollmacht
- neue Anschrift im Ausland
Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren
Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin
Schritt 4 - Termin zur Abmeldung wahrnehmen
Bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr.
- Sie legen die Ausweisdokumente der abzumeldenden Person(en) vor (ggfs. zusammen mit einer Vollmacht)
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung
Fristen
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Abmeldefrist:
- Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen
- Frühestens ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche vor dem Auszug möglich
Kontakt
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6 Bürgerservice
E-Mail senden
Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
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6 Bürgerservice
E-Mail senden
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- Frau Bruchhaus +492151999154 E-Mail senden
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- Frau Buschak +492151999152 E-Mail senden
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- Frau Küppers +492151999159 E-Mail senden
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- Frau Holthausen +492151999155 E-Mail senden
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- Frau Renn +492151999158 E-Mail senden
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- Frau Schmitz +492151999157 E-Mail senden
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- Frau Steinke +492151999156 E-Mail senden