Untersuchungsberechtigungsschein

 

 

Wenn Minderjährige eine Beschäftigung, zum Beispiel eine Ausbildung, beginnen möchten, sind sie dazu verpflichtet eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchführen zu lassen. Um zu verhindern, dass Jugendliche Arbeiten ausführen müssen, die ihre Gesundheit oder die Entwicklung gefährden, dürfen Arbeitgeber sie erst dann beschäftigen, wenn die ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung eines Arztes vorgelegt wird. 


Vorbereitungen

In 2 Schritten zum Untersuchungsberechtigungsschein

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Sie sind wohnhaft in Tönisvorst? (erforderlich)
  • Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet? (erforderlich)
  • Sie möchten innerhalb der nächsten 14 Monate eine Beschäftigung beginnen? (erforderlich)
  • Haben Sie ggf. ein Schreiben Ihres Arbeitgebers? (erforderlich)

 

Schritt 2 - Beantragung 

  • Bitte nutzen Sie das Onlineverfahren zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins:

 

Mit einem Schritt Ihren Untersuchungsberechtigungsschein beantragen - Schnell. Einfach. Online.
 

Online-Portal zur direkten Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsschein

Hinweis: Sie brauchen zur Online-Beantragung einen Identitätsnachweis in Form eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

 

Hinweis: Sie können ab dem 16. Lebensjahr die Online-Ausweisfunktionen kostenfrei im Bürgerservice freischalten lassen.

Sollten Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen können, können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein auch persönlich im Bürgerservice beantragen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

 

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