Untersuchungsberechtigungsschein
für Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr
a) Erstuntersuchung
- Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Eltern)
b) 1. Nachuntersuchung
- wie a) und zusätzlich
- Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigungsdauer
c) Weitere Nachuntersuchung
- wie a) und b)
d) Außerordentliche Nachuntersuchung
- wie a) und zusätzlich
- Bescheinigung des Arztes
Weitere Informationen
Kontakt
-
- Frau Bruchhaus +492151999154 E-Mail senden
-
- Frau Buschak +492151999152 E-Mail senden
-
- Frau Küppers +492151999159 E-Mail senden
-
- Frau Holthausen +492151999155 E-Mail senden
-
- Frau Renn +492151999158 E-Mail senden
-
- Frau Schmitz +492151999157 E-Mail senden