Untersuchungsberechtigungsschein

für Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr

a) Erstuntersuchung

  • Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Eltern)

b) 1. Nachuntersuchung

  • wie a) und zusätzlich
  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigungsdauer

c) Weitere Nachuntersuchung

  • wie a) und b)

d) Außerordentliche Nachuntersuchung

  • wie a) und zusätzlich
  • Bescheinigung des Arztes

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