Sozialhilfe beantragen
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstütz Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt so das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Die finanzielle Unterstützung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis:
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese liegt zwischen 66 bis 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Zudem können Sie die Leistungen auch für einen Zeitraum erhalten, in dem Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten
Hinweis: Die leistungsnachsuchende Person muss hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. |
Vorbereitungen
In 4 Schritten Sozialhilfe beantragen
Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? (erforderlich)
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können? (erforderlich)
- Sie haben die Altersgrenze erreicht oder sind 18 Jahre alt und dauerhaft erwerbsgemindert oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich? (erforderlich)
Schritt 2 - Beantragung
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Formular.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nachweise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise finden Sie in der Beantragung der Leistung.
Schritt 3 - Bearbeitung Ihres Antrages
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe und zustehende Leistung.
- Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung gestellt haben, werden entsprechende Nachweise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversicherung eingeholt.
Schritt 4 - Bewilligung Ihres Antrages
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird dieser abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können. |
- Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlenden Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsanfang zur Verfügung gestellt.
Fristen
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Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
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Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwendig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten. Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen Anwendungsbereich des 4. Kapitel des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
- ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
- Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilligung erneut geprüft.
Hinweise
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Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflichtet sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen zum Beispiel Renten, Wohngeld oder Ansprüche gegen Dritte beispielsweise Unterhaltsleistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Vermietung Ihrer Hilfebedürftigkeit führt.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
Buchstaben Sachbearbeiter*in A - L Frau Mühlen M - Z Frau Münnich
Kontakt
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- Frau Mühlen +492151999186 E-Mail senden
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- Frau Münnich +492151999188 E-Mail senden