Privatanzeigen von Parkverstößen

Auto

 

 

Parkverstöße können auch von Privatpersonen zur Anzeige gebracht werden. Die anzeigenden Personen werden im Rahmen eines durch die Abteilung "Sicherheit und Ordnung" eingeleiteten Bußgeldverfahrens auch als solche benannt. Die Angaben, die Sie machen, müssen Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren bestätigen.

 Aus diesem Grund können anonyme Anzeigen nicht entgegengenommen werden.

Vorbereitungen

In 3 Schritten zur Privatanzeige von Parkverstößen

 

Schritt 1 - Feststellung eines Verstoßes

  • Sie stellen einen Parkverstoß fest, den Sie zur Anzeige bringen möchten.

     

Schritt 2 - Aufnahme des Verstoßes

  • Fotografieren Sie das Fahrzeug. Der Verstoß und das Kennzeichen müssen deutlich erkennbar sein. Das Einreichen von mehreren Fotos ist möglich.
  • Notieren Sie sich den genauen Ort und Zeitpunkt des Verstoßes.

 

Schritt 3 - Meldung des Verstoßes

Kontakt

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