Privatanzeigen von Parkverstößen
Parkverstöße können auch von Privatpersonen zur Anzeige gebracht werden. Die anzeigenden Personen werden im Rahmen eines durch die Abteilung "Sicherheit und Ordnung" eingeleiteten Bußgeldverfahrens auch als solche benannt. Die Angaben, die Sie machen, müssen Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren bestätigen.
Aus diesem Grund können anonyme Anzeigen nicht entgegengenommen werden. |
Vorbereitungen
In 3 Schritten zur Privatanzeige von Parkverstößen
Schritt 1 - Feststellung eines Verstoßes
Sie stellen einen Parkverstoß fest, den Sie zur Anzeige bringen möchten.
Schritt 2 - Aufnahme des Verstoßes
- Fotografieren Sie das Fahrzeug. Der Verstoß und das Kennzeichen müssen deutlich erkennbar sein. Das Einreichen von mehreren Fotos ist möglich.
- Notieren Sie sich den genauen Ort und Zeitpunkt des Verstoßes.
Schritt 3 - Meldung des Verstoßes
- Nutzen Sie zur Meldung von Parkverstößen das Online-Formular.
Kontakt
-
- Herr Tuchel +492151999145 E-Mail senden