Pflegewohngeld
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.
Weitere Informationen
Kontakt
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- Frau Davids +492151999113 E-Mail senden
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- Frau Schönfeld +492151999109 E-Mail senden
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- Herr Kuhnke +492151999108 E-Mail senden