Personenstandsurkunde

Sie benötigen einen Nachweis über eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft, die beim Standesamt Tönisvorst geschlossen wurde bzw. eine Geburt oder einen Sterbefall, der sich in Tönisvorst ereignet hat oder eine Eheschließung, eine Geburt oder ein Sterbefall im Ausland, die auf Antrag beim Standesamt Tönisvorst beurkundet wurde?

Dann können Sie diese Urkunden ganz bequem von zu Hause aus online beantragen:

1. Nachweise über eine Geburt der letzten 110 Jahre 
2. Nachweise über eine Eheschließung der letzten 80 Jahre 
3. Nachweise über einen Sterbefall der letzten 30 Jahre 
4. Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft 

Bitte beachten Sie, dass die Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen auf Antrag erst seit 2009 in Tönisvorst möglich ist. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

Für ältere Urkunden wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv in Viersen.

Die beantragten Urkunden erhalten Sie mit der Post.
 

Folgende elektronische Bezahlmöglichkeit (PayPal) kann genutzt werden.

Vorbereitungen

Übersicht - Geburtsurkunde

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

 

Sie können die Geburtsurkunden in folgenden Formen erhalten:

  • Geburtsurkunde
  • Internationale Geburtsurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde, einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen, entweder als: 

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) 
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister (Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung)
  • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch keine Daten zum Geschlecht, den Eltern und/oder einer Religionszugehörigkeit

 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde.

Antragsberechtigt sind:

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • die Eltern
  • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG))
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Verwandte, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Hinweis: Die antragsberechtigten Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

 

Übersicht - Eheurkunde

Eheurkunde

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

 

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: 

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als:

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt)
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrages aus dem Eheregister 

Übersicht - Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

 

Sie können die Lebenspartnerschaft in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigter Registerauszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkung entweder als:

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke

Übersicht - Sterbeurkunde

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der*des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. 
Hinweis: Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als:

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt)
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister

In 4 Schritten zur Personenstandsurkunde

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Das Ereignis muss in Tönisvorst beurkundet sein (erforderlich)
  • Sie gehören zum folgenden Personenkreis:

    - Beurkundete Person

    - Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)

    - Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)

    - Ehepartner einer Person

    - Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben

     

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • (bei erstmaliger Ausstellung) Geburts- Heirats- oder Abstammungsurkunde bereitlegen
  • Gültiges Ausweisdokument vorlegen

 

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache

 

Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr

 

Beantragen Sie Ihre benötigte Urkunde:


Gebühren

  • erste Urkunde: 15,00€

  • jede weitere gleiche gleichzeitig beantragte Urkunde aus dem selben Register: 7,50€


Hinweise

  • Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

  • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden. 

  • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartnerschaft oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

  • Zahlungsoptionen

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Standesamt mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns