Meldeauskunft

Blatt mit Schrift und Person, Information

Eine Melderegisterauskunft ist die Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen. Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift

Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

Zudem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass die Daten nicht zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden.


Vorbereitungen

Übersicht - einfache Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft gemäß §44 Bundesmeldegesetz

Eine Melderegisterauskunft kann persönlich, sowie online beantragt werden. Auch schriftliche Anträge werden entgegen genommen.

 

Aus der einfachen Melderegisterauskunft ergehen persönliche Daten einer Person, die von einer dritten Person oder nicht-öffentlichen Stellen erfragt werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält: 

  • den Familiennamen
  • den Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Persönliche Beantragung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Entrichtung der Gebühr vor Ort

Schriftliche Beantragung:

  • Vorab: Überweisung der anfallenden Gebühr auf eines der Konten der Stadt Tönisvorst unter Angabe des folgenden Kassenzeichens: 010106060/1033
  • Übersendung Ihres Antrages, sowie einer Kopie des Kontoauszuges oder des Zahlungsbeleges
  • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den/die Antragsteller*in

Online-Beantragung:

  • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

Gebühren:
11,00 €
Zahlbar in Bar oder mit Karte (keine Rechnung möglich)

Übersicht - erweiterte Melderegisterauskunft

Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz i.V.m. § 44 Bundesmeldegesetz

Eine Melderegisterauskunft kann persönlich, sowie online beantragt werden. Auch schriftliche Anträge werden entgegen genommen.

 

Aus der erweiterten Melderegisterauskunft ergehen persönliche Daten einer Person, die von einer dritten Person oder nicht-öffentlichen Stellen erfragt werden. Im Vergleich zur einfachen Melderegisterauskunft, enthält die erweiterte Melderegisterauskunft, zusätzliche Daten, die herausgegeben werden.
 

Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält: 

  • den Familiennamen
  • den Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kann darüber hinaus folgende Angaben enthalten: 

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat 

Persönliche Beantragung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Entrichtung der Gebühr vor Ort

Schriftliche Beantragung:

  • Vorab: Überweisung der anfallenden Gebühr auf eines der Konten der Stadt Tönisvorst unter Angabe des folgenden Kassenzeichens: 010106060/103/media/12613 
  • Übersendung Ihres Antrages, sowie einer Kopie des Kontoauszuges oder des Zahlungsbeleges
  • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den/die Antragsteller*in

Online-Beantragung:

  • Sie können die Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

Gebühren:
15,00 €
Zahlbar in Bar oder mit Karte (keine Rechnung möglich)

In 2 Schritten zur Melderegisterauskunft

 

Schritt 1 - Voraussetzung

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angabe eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel: 
    • der Vor- und Familienname
    • das Geburtsdatum 
    • das Geschlecht oder
    • die Anschrift
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

 

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • Bitte überweisen Sie zuerst die anfallende Gebühr auf eines der Konten der Stadt Tönisvorst unter Angabe des folgenden Kassenzeichens: 010106060/1033
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag und eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsbelegs
  • Informationen einholen, welche Daten die Melderegisteraskunft enthalten soll (relevant für die Ausstellung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft)

    Einfache MelderegisterauskunftErweiterte Melderegisterauskunft

    Inhalt der einfachen Melderegisterauskunft:

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften sowie
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
       

    Pflichtinhalt der erweiterten Melderegisterauskunft:

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften sowie
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

     

    Es können folgende zusätzliche Angaben der Melderegisterauskunft hinzugefügt werden: 

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugsdatum und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

 

 

 


Gebühren

  • Einfache Melderegisterauskunft: 11,00€

  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€


Hinweise

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Kommunen enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

     

Kontakt

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