Illegale Abfallablagerung

Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann.

Illegal abgelegte Abfälle schaden nicht nur dem Stadtbild, sondern auch der Umwelt. Gelangen die Abfälle in den Verkehrsraum, können nicht zuletzt Menschen gefährdet werden. Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit ist es daher Aufgabe der Stadt Tönisvorst die gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen und Verstöße zu ahnden.

Sollten Sie eine illegale Abfallablagerung feststellen, können Sie dies gerne melden.


Vorbereitungen

In 3 Schritten zur Meldung einer illegalen Abfallablagerung

 

Schritt 1 - Feststellung

  • Sie stellen eine illegale Abfallablagerung fest.

Schritt 2 - Dokumentation

  • Bitte dokumentieren Sie, wo Sie die Abfallablagerung festgestellt haben und machen Sie Fotos. Dies ist wichtig, da bei der Ablagerung von Gefahrenstoffen eventuell ein sofortiges Handeln notwendig ist. Sollte sich der Unrat außerhalb des bebauten Stadtgebietes befinden, ist auch die Angabe von Koordinaten hilfreich.

Schritt 3 - Meldung

  • Melden Sie die Abfallablagerung mit allen Daten, die Sie dokumentiert haben. Nutzen Sie dafür auch gerne den Mängelmelder.

 

 

Sie benötigen Beratung dafür, wo und wie Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß beseitigen können?

 Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen berät Sie gerne!

 

Mängelmelder

 

Damit die Kommunikation mit der Stadtverwaltung noch einfacher wird, gibt es unseren Mängelmelder. Schnell und unbürokratisch können die zuständigen Stellen im Rathaus über Mängel und Ärgernisse aller Art unterrichtet werden.

Kontakt

So erreichen Sie uns