Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe in Tönisvorst haben die Möglichkeit für jeweils ein Jahr eine Ausnahmegenehmigung für Handwerker zu beantragen. Diese gilt nur für den Fahrzeugeinsatz während der Ausübung des Gewerkes.
Die Genehmigung und der Parkausweis können für den Geltungsbereich des Regierungsbezirks Düsseldorf oder für den des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden.
Vorbereitungen
In 3 Schritten zum Handwerkerparkausweis
Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen
- Haben Sie einen angemeldeten Handwerksbetrieb mit Sitz im Stadtgebiet Tönisvorst? (erforderlich)
- Ist das Firmenfahrzeug auf den Betrieb zugelassen und mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen? (erforderlich)
- Ist dem Firmenfahrzeug ein festes Kennzeichen zugeordnet? (erforderlich)
- Verfügt das Fahrzeug über feste Einbauten oder wird zum Transport oder der Lagerung von schwerem Werkzeug oder material verwendet? (erforderlich)
Schritt 2 - Beantragung
Was muss man bei der Beantragung angeben ?
- den Geltungsbereich
- den Betrieb
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- den Betriebssitz
- die Art des Gewerbes
- die Kontaktdaten eines Ansprechpartners
Wie kann der Handwerkerparkausweis beantragt werden?
- formlos persönlich
- schriftlich (per Mail oder über das Online-Formular)
Es muss aber in jedem Fall eine Kopie des Fahrzeugscheins und Fotos des Firmenfahrzeuges beigefügt werden, auf dem die Firmenaufschrift und das Kennzeichen zu erkennen ist. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen. |
Schritt 3 - Warten auf Rückmeldung
Bitte warten Sie dann auf eine Rückmeldung. Sie werden kontaktiert, wenn Fragen bestehen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen. Der Parkausweis wird Ihnen postalisch zugesandt.
Gebühren
Ausnahmegenehmigung für den Regierungsbezirk Düsseldorf: 105,00€
Ausnahmegenehmigung für das Land Nordrhein-Westfalen: 125,00€
Kontakt
-
- Frau Küsters +492151999141 E-Mail senden