Gewerbezentralregisterauskunft

Blatt mit Schrift, Person, Fabrikgebäude mit großem Tor und Schornsteinen

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Darüber hinaus dient die Auskunft auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Für diese Dienstleitung ist in der Stadt Tönisvorst der Bürgerservice zuständig. Die Sachbearbeiter*innen beraten und helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen.

Hinweis: 

Für natürliche Personen:

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder
  • Ihr*e gesetzliche*r Vertreter*in stellt den Antrag für Sie unter Vorlage einer Vertretungsmacht

Für juristische Personen: 

  • Der Antrag muss durch den*die gesetzliche*n Vertreter*in beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebes gestellt werden

Vorbereitungen

Übersicht - Gewerbezentralregisterauszug

Gewerbezentralregisterauszug gem. § 149 Gewerbeordnung

Im Gewerbezentralregister wird Folgendes erfasst:

 

  • Ablehnung des Antrages auf Zulassung zu einem Gewerbe
  • Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen
  • Gewerbeuntersagungen
  • Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug
  • Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden
  • Verbot der Beschäftigung
  • Beaufsichtigung
  • Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen
  • Verzicht auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 € im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung

In 3 Schritten zur Gewerbezentralregisterauskunft

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Beantragung

  • gültiges Ausweisdokument 
  • bei behördlichen Gewerbezentralregisterauskünften ggf. Anforderungsschreiben vorzeigen beziehungsweise ggf. Anschrift und Aktenzeichen der Behörde nennen

 

Schritt 2 - Termin zur Beantragung organisieren

Informieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

 

Schritt 3 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben

 

Mit einem Schritt eine Gewerbezentralregisterauskunft beantragen - Schnell. Einfach. Online.
 

Online-Portal zur direkten Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz.

Hinweis: Sie brauchen zur Online-Beantragung einen Identitätsnachweis in Form eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

 


Gebühren

  • Auszug : 13,00€


Hinweise

  • Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister. Das Gewerberegister enthält Informationen zum*zur Betriebsinhaber*in wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.

  • Zahlungsoptionen

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns