Gewerbemeldungen
Als Gewerbe einzustufen sind grundsätzlich Betriebe die selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach Außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeiten ausführen mit der Absicht der Gewinnerzielung und dies auf wirtschaftlichem Gebiet erfolgt.
Wenn Sie den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufnehmen oder übernehmen, müssen sie dies, gleichzeitig mit der Aufnahme, den zuständigen Sachbearbeiter*innen des Bürgerservice anzeigen. Ebenso muss eine entsprechende Ummeldung erfolgen, wenn Sie zum Beispiel Ihr Gewerbe innerhalb des Stadtgebietes verlegen oder Ihren Tätigkeitsbereich erweitern oder ändern. Zu dem muss auch eine Ummeldung erfolgen, wenn Sie eine meldepflichtige Namensänderung durchführen oder eine Umfirmierung stattfindet. Sollten Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder das Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Vorbereitungen
Hinweis: Für die Meldung eines Reisegewerbes, von Spielhallen oder Gaststättenkonzessionen, wenden Sie sich bitte direkt an eine*n zuständige*n Sachbearbeiter*in. |
In 5 Schritten zur Gewerbeanmeldung | In 4 Schritten zur Gewerbeummeldung | In 5 Schritten zur Gewerbeabmeldung |
Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen
| Schritt 1 - Voraussetzung
| Schritt 1 - Voraussetzung und Berechtigung prüfen
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Schritt 2 - Anmeldung vorbereiten
| Schritt 2 - Ummeldung vorbereiten
| Schritt 2 - Abmeldung vorbereiten
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Schritt 3 - Termin zur Anmeldung organisierenInformieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin | Schritt 3 - Termin zur Anmeldung organisierenInformieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin | Schritt 3 - Termin zur Anmeldung organisierenInformieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin |
Schritt 4 - Termin zur Anmeldung wahrnehmenBringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. | Schritt 4 - Termin zur Anmeldung wahrnehmenBringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. | Schritt 4 - Termin zur Anmeldung wahrnehmenBringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. |
Schritt 5 - Aushändigung der AnmeldebestätigungBei der persönlichen Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung (Gewerbeschein) vor Ort. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen leiten die Gewerbeanmeldung an andere Stellen weiter wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. | Schritt 5 - Aushändigung der AbmeldebestätigungBei der persönlichen Abmeldung erhalten Sie die Bestätigung (Gewerbeschein) vor Ort. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen leiten die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. |
Mit einem Schritt Ihr Gewerbe an-, um- oder abmelden - Schnell. Einfach. Online.
Hinweis: Sie brauchen zur Online-Beantragung einen Identitätsnachweis in Form eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Wichtig: Bei elektronischer Gewerbemeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung (Gewerbeschein), sofern Sie das Meldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. |
Fristen
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Gewerbeanmeldung:
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Gewerbeabmeldung:
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden. Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Gebühren
An- oder Ummeldung natürliche Person: 26,00€
An- oder Ummeldung juristische Person: 33,00€
jeder weitere/zusätzliche juristische Person: 13,00€
Gewerbeabmeldung : 0,00€
Hinweise
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Zahlungsoptionen
Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.
Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.
Kontakt
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- Frau Rothenberger +492151999151 E-Mail senden
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- Frau Steinke +492151999156 E-Mail senden