Fundsachen

Karton mit gefundenen Gegenständen wie ein Regenschirm.

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als zehn Euro besitzt, ist in jedem Fall beim Bürgerservice der Stadt Tönisvorst anzuzeigen. Damit der Besitzer schnellstmöglich sein Eigentum zurückerhält, bitten wir Sie, Fundgegenstände zur Verwahrung abzugeben.

Ergeben sich Hinweise über den/die Eigentümer*in der Fundsache, wird diese*r durch den Bürgerservice benachrichtigt. 

Sperrige Gegenstände können in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache in Eigenverwahrung genommen werden. 

Das Fundbüro der Stadt Tönisvorst befindet sich im Bürgerservice St. Tönis (Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst) und ist für die Annahme und Verwahrung von Gegenständen ab einem Wert von 10,00 € zuständig.

Vorbereitungen

Sie haben etwas verloren?

verlorene Gegenstände

Im Bürgerservice der Stadt Tönisvorst können gefundene Gegenstände zur Verwahrung abgegeben werden. Sollte der/die Eigentümer*in bekannt sein, wird dieser unverzüglich schriftlich benachrichtigt.

Wird ein vom Eigentümer verlorener Gegenstand bei den verwahrten Fundsachen vorgefunden, ist das Vorweisen eines Eigentumsnachweises (Kaufvertrag, Quittung, Vergleichsschlüssel, etc.) zwingend erforderlich!

Sie haben etwas gefunden?

gefundene Gegenstände

Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum gelangt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder beim Bürgerservice oder einer Polizeidienststelle abzugeben.

Sie haben ein Ausweisdokument verloren oder gefunden?

Verlust/Fund von Ausweisdokumenten

Verlorene Ausweisdokumente sind keine normalen Fundsachen. Ihr Verlust ist unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen:

Nur diese Stellen können neue Dokumente oder Ersatzdokumente ausstellen.

In 3 Schritten einen gefundenen Gegenstand abgeben

 

Schritt 1 – Vorrausetzungen prüfen

  • Besitzt der gefundene Gegenstand einen Wert über zehn Euro?
     

Schritt 2 – Termin zur Abgabe Organisieren

  • Wenn Sie etwas gefunden haben kommen Sie persönlich beim Bürgerservice der Stadt Tönisvorst vorbei und geben Sie den Gegenstand ab oder vereinbaren Sie vorab einen Termin.
  • Bitte bringen Sie ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit.

 

Sollte der Fundgegenstand nach einer Dauer von 6 Monaten nicht von dem/der Eigentümer*in abgeholt werden, kann der Gegenstand in den Besitz des/der Finder*in übergehen. Informieren Sie sich daher rechtszeitig über den aktuellen Verwahrungsstand des Fundes.

 

Schritt 3 – Termin zur Abholung der Fundsache


Hinweise

  • Sperr-Notruf

    Es steht eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten oder EC Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben.

    Folgende Karten und Dokumente können Sie über die Rufnummer des Sperrnotrufes 
    116 116 sperren lassen:

    • girocard (früher „EC-Karte“, Bankkarte)
    • Kreditkarten (z. B. Mastercard, Visa)
    • Debit Mastercard und Visa Debit
    • E-Personalausweis
    • Online-Banking
    • Telebanking
    • SIM-Karten
    • Mitarbeiterausweise
    • Elektronische Signaturen


    Weitere Information erhalten Sie über die Internetseiten des Sperrnotrufes.

     

  • Finderlohn

    Der/die Finder*in kann vom Eigentümer einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt folgende Prozente des Fundwertes:

    5% - Bei Gegenständen, die einen Wert von bis zu 500 Euro haben

    3% - vom Mehrwert und bei Tieren

    Der Anspruch auf einen Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

So erreichen Sie uns