Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.

Ein Führungszeugnis können Sie entweder persönlich beim Bürgerservice der Stadt Tönisvorst oder direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.


Vorbereitungen

Übersicht - einfaches Führungszeugnis

einfaches Führungszeugnis

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich, insofern kein direkter Online-Antrag gestellt wird!


Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

 

vorzulegende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Anforderungsschreiben von Behörde, Verein, Unternehmen, etc. 
  • ggf. Nachweis zur Angehörigkeit als europäischer Staatsbürger (amtliches Ausweisdokument)

Gebühren:
13,00
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Bearbeitungs- und Lieferzeit:
1-3 Wochen

Zusendung:
Das beantrage Führungszeugnis, kann an folgende Stellen versendet werden:

  • Behörden des öffentlichen Rechts
  • Privatadresse

Übersicht - erweitertes Führungszeugnis

erweitertes Führungszeugnis

Das persönliche Erscheinen des/der Antragssteller*in ist erforderlich, insofern kein direkter Online-Antrag gestellt wird!


Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. an Schule, Kitas oder im Sportverein). Das Dokument enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

 

vorzulegende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Anforderungsschreiben von Behörde, Verein, Unternehmen, etc. 
  • ggf. Nachweis zur Angehörigkeit als europäischer Staatsbürger (amtliches Ausweisdokument)

Gebühren:
13,00 €
Zahlbar in Bar oder mit EC-Karte (keine Rechnung möglich)

Bearbeitungs- und Lieferzeit:
1-3 Wochen

Zusendung:
Das beantrage erweiterte Führungszeugnis, kann an folgende Stellen versendet werden:

  • Behörden des öffentlichen Rechts
  • Privatadresse

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Mit einem Schritt ein Führungszeugnis beantragen - Schnell. Einfach. Online.
(online Beantragung)

Online-Portal zur direkten Beantragung des Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz.

Hinweis: Sie brauchen zur Online-Beantragung einen Identitätsnachweis in Form eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

 

 

In 4 Schritten ein Führungszeugnis beantragen 
(persönliche Beantragung)

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder besitzen Sie eine der EU-Mitgliedsstaaten? (erforderlich)
  • Haben Sie das 14. Lebensjahr vollendet und sind damit geschäftsfähig? (erforderlich)
  • Haben Sie einen Wohnsitz in Tönisvorst? (erforderlich)

 

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass bereitlegen
  • ggf. Anforderungsschreiben von Behörde, Verein, Unternehmen, etc. besorgen
  • ggf. Nachweis zur Angehörigkeit als europäischer Staatsbürger (amtliches Ausweisdokument)
  • Informieren Sie sich, ob Sie ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis benötigen (Ergibt sich in den meisten Fällen aus dem Anforderungsschreiben).

 

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

 

Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war.

Sie erhalten im Bürgerservice eine schriftliche Bestätigung, dass Sie ein Führungszeugnis beantragt haben.

 

Bearbeitungs- und Lieferzeit

Das Führungszeugnis wird in einem Zeitraum von 1 bis 3 Wochen durch das Bundesamt für Justiz an Ihren Wohnsitz oder an die anfordernde Behörde versendet.

 

 


Gebühren

  • einfaches / erweitertes Führungszeugnis: 13,00€


Hinweise

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

  • Gebührenbefreiung 

    Wird das Führungszeugnis wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragt, muss durch eine Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Der Verwendungszweck sowie die persönlichen Daten des/der Antragstellers*in sind anzugeben. 
    Ebenfalls können Personen deren Mittel zur Zahlung der Gebühr nicht ausreichen mit dem entsprechenden Nachweis von dieser befreit werden.

  • Zahlungsoption

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit EC-Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

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