Fischereischein
Wer innerhalb Deutschlands die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber*in eines Fischereischeins sein. Dieser muss während der Ausübung bei sich geführt werden und auf Verlangen befugten Personen vorgelegt werden. Der Fischereischein darf nur an Personen erteilt werden, die sowohl das 14. Lebensjahr vollendet, als auch die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Fischerprüfung Kreis Viersen.
Für die Ausstellung des Fischereischeins, für Fischer*innen innerhalb des Stadtgebietes, ist der Bürgerservice der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Sachbearbeiter*innen beraten und helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen.
Vorbereitungen
Übersicht - Jugendfischereischein
Jugendfischereischein gem. § 32 Landesfischereigesetz
Jugendfischereischeine sind nur ein Kalenderjahr gültig und berechtigen die Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 10. Lebensjahr beendet
- Höchstalter: 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hinweis: Sofern eine Fischereiprüfung abgelegt wurde und das 14. Lebensjahr vollendet ist, besteht keine Berechtigung mehr für einen Jugendfischereischein.
Benötigte Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- ein Lichtbild
Gebühr:
- Erstmalige Beantragung/Erneuerung: 8,00 €
Hinweis: Die Gebühr fällt sowohl bei der Erstbeantragung, als auch bei der Erneuerung an.
Übersicht - Fischereischein
Fischereischein gem. § 31 Landesfischereigesetz
Um in Deutschland fischen beziehungsweise angeln zu dürfen, muss eine Fischerprüfung abgelegt werden und das Mindestalter von 14 Jahren erreicht sein. Bei der Fischerei muss der Fischereischein mit sich geführt werden. Der Fischereischein kann für ein oder fünf aufeinander folgende Kalenderjahre ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 14 Jahren erreicht
- Fischerprüfung bestanden
Benötigte Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- ein Lichtbild bei Erstbeantragung oder bei Ausstellung eines neuen Fischereischeinheftes
- Fischereiprüfungszeugnis gem. § 8 Fischerprüfungsordnung
Gebühr:
- Jahresfischereischein: 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
Hinweis: Die Gebühr fällt sowohl bei der Erstbeantragung, als auch bei der Verlängerung an.
In 4 Schritten zum Fischereischein
Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen
- Sind Sie wohnhaft in Tönisvorst?
- Haben Sie das Mindestalter von 14 Jahren erreicht?
- Haben Sie Ihre Fischereiprüfung bestanden?
Schritt 2 - Beantragung vorbereiten
- Bei erstmaliger Beantragung oder bei Ausstellung eines neuen Fischereischeinheftes müssen Sie ein Lichtbild mitbringen
- Ebenso ein gültiges Ausweisdokument
- Sowie das Prüfungszeugnis
Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren
Informieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin
Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt vor Ort.
Gebühren
Jugendfischereischein: 8,00€
Jahresfischereischein: 16,00€
Fünfjahresfischereischein: 48,00€
Hinweise
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Zahlungsoptionen
Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.
Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.
Kontakt
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6 Bürgerservice
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Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
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6 Bürgerservice
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- Frau Bruchhaus +492151999154 E-Mail senden
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- Frau Buschak +492151999152 E-Mail senden
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- Frau Küppers +492151999159 E-Mail senden
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- Frau Holthausen +492151999155 E-Mail senden
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- Frau Renn +492151999158 E-Mail senden
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- Frau Schmitz +492151999157 E-Mail senden
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- Frau Steinke +492151999156 E-Mail senden