Fischereischein

Fisch

Wer innerhalb Deutschlands die Fischerei ausüben möchte, muss Inhaber*in eines Fischereischeins sein. Dieser muss während der Ausübung bei sich geführt werden und auf Verlangen befugten Personen vorgelegt werden. Der Fischereischein darf nur an Personen erteilt werden, die sowohl das 14. Lebensjahr vollendet, als auch die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Fischerprüfung Kreis Viersen.

 

Für die Ausstellung des Fischereischeins, für Fischer*innen innerhalb des Stadtgebietes, ist der Bürgerservice der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Sachbearbeiter*innen beraten und helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen.


Vorbereitungen

In 4 Schritten zum Fischereischein

 

Schritt 1 - Voraussetzungen und Berechtigung prüfen

  • Sind Sie wohnhaft in Tönisvorst?
  • Haben Sie das Mindestalter von 14 Jahren erreicht?
  • Haben Sie Ihre Fischereiprüfung bestanden?

 

Schritt 2 - Beantragung vorbereiten

  • Bei erstmaliger Beantragung oder bei Ausstellung eines neuen Fischereischeinheftes müssen Sie ein Lichtbild mitbringen
  • Ebenso ein gültiges Ausweisdokument 
  • Sowie das Prüfungszeugnis

 

Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren 

Informieren Sie sich unter der Rubrik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

 

Schritt 4 - Termin zur Beantragung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und nehmen Sie Ihren Termin war. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt vor Ort.


Gebühren

  • Jugendfischereischein: 8,00€

  • Jahresfischereischein: 16,00€

  • Fünfjahresfischereischein: 48,00€


Hinweise

  • Zahlungsoptionen

     

    Die Zahlung von Gebühren kann in unserem Bürgerservice mit Karte oder in Bar vorgenommen werden.


    Bei einer Barzahlung bitten wir Sie den entsprechenden Betrag passend zu Ihrem Termin mitzubringen.

Kontakt

So erreichen Sie uns