Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten oder Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim Wohnsitzstandesamt zu beantragen. Es gelten die gleichen Voraussetzungen (vorzulegende Unterlagen, Prüfverfahren) wie bei der Anmeldung zur Eheschließung.
Auf Grund der Komplexität "Ehefähigkeitszeugnis" wird empfohlen ein persönliches Gespräch mit dem Standesamt zu vereinbaren. Für dieses Beratungsgespräch sollten sämtliche relevanten Personenstandsurkunden und Unterlagen mitgebracht werden.
Rechtliche Grundlagen
Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen ihres Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB).
Da eine Vielzahl von Staaten diese Zeugnisse nicht ausstellen oder aber die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen die Staatsangehörigen dieser Staaten zur Eheschließung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs. 2 BGB. Für diese Entscheidung sind dann die Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig.
Benötigte Formulare
Gebühren
Es können Gebühren anfallen.
Kontakt
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- Frau Jorißen +492151999207 E-Mail senden
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