Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Behörde



Gebühren

  • Bescheinigung: 10,00€


Hinweise

  • Die Bescheinigung enthält keinen Hinweis auf eine zeitliche Gültigkeit. Dies entscheidet die Stelle oder die Person, der Sie die Bescheinigung vorlegen - zum Beispiel die Auftraggeberin oder der Kaufinteressent des Unternehmens.
    Die Bescheinigung ist nur im Original gültig. Sie darf keine Streichungen enthalten. Außerdem muss die Bescheinigung die Unterschrift und das Dienstsiegel von der Stadtverwaltung Tönisvorst haben. 


Weitere Informationen

  • In der Bescheinigung finden sich Angaben zu der Person und den steuerlichen Verhältnissen in den letzten sechs Monaten. Dies umfasst insbesondere:

    • Name und Anschrift
    • Höhe der Steuerschulden
    • Pünktlichkeit bei Zahlungen

     

    Bei den Inhalten handelt es sich ausschließlich um wertungsfreie steuerliche Fakten. Die Bewertung des Inhaltes erfolgt dann durch die Stelle oder die Person, der Sie die Bescheinigung vorlegen - zum Beispiel die Auftraggeberin oder der Kaufinteressent des Unternehmens.

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